Passau

Betrunkener Lkw-Fahrer schläft im Stau: Polizei muss eingreifen!

Am 16. März 2025 staut es sich auf der A94 bei Tutting aufgrund einer Höhenkontrolle am Tunnel. Ein Sattelzug hatte diese Kontrolle ausgelöst, was zur automatischen Sperrung des Tunnels führte. Der Stau, der folgte, führte zu erheblichen Verzögerungen bei der Aufhebung der Sperrung. Nachdem dieser Stau aufgehoben wurde, blieb ein Lastwagen halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Seitenstreifen stehen.

Die Polizei wurde auf den 47-jährigen Fahrer aufmerksam, der im Lkw betrunken war und während des Wartens eingeschlafen war. Die Beamten sicherten das Fahrzeug und entnahmen eine Blutprobe des Fahrers. Zudem wurde sein Führerschein sichergestellt. Ein Feuerwehrmann konnte den Lastwagen auf einen nahegelegenen Parkplatz bringen. Ein nüchterner Ersatzfahrer übernahm das Fahrzeug, während der Fahrer mit einer Geldstrafe, einem Führerscheinentzug und zusätzlichen Kosten für den Polizei- und Feuerwehreinsatz rechnen muss. Die Autobahnpolizei Mühldorf ermittelte den Sattelzug, der die Tunnelsperrung ausgelöst hatte, eine Stunde nach dem Vorfall. Gegen den Fahrer wurden zwei Bußgeldverfahren eingeleitet, wie pnp.de berichtet.

Zusätzliche Vorfälle auf der A94

In einem weiteren Vorfall auf der A94 zwischen Kirchham und Malching kam es in der Nacht zu Samstag zu einem Unfall mit einem Milch-Lkw. Ein Reifen platzte während der Durchfahrt durch den Tunnel, wobei der Fahrer leichte Verletzungen erlitt und vorübergehend ins Krankenhaus gebracht werden musste. Die Aufräumarbeiten im Tunnel gestalten sich als schwierig, da zunächst die restliche Milch aus dem Lastwagen abgepumpt werden muss. Der Tunnel wird voraussichtlich bis Montag für den Verkehr gesperrt bleiben, während die Autobahnmeisterei mögliche Schäden am Tunnel prüft. Angaben zur Höhe des Schadens wurden von der Polizei noch nicht gemacht, wie bild.de feststellt.

Die Gefahren von Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist eine latente Gefahr im Straßenverkehr, insbesondere für Lastwagenfahrer. Polizeibeamte, Verkehrsverbände und Suchtberater arbeiten zusammen, um gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch im Straßenverkehr vorzugehen. Alkohol und Drogen gelten heutzutage als „Killer der Verkehrssicherheit“. Laut der Gesetzgebung können Verstöße gemäß § 316 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden, wenn jemand ein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Drogen führt. Bei Gefährdung anderer, regelt § 315c StGB eine Strafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Die Folgen von Verkehrsstraftaten aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum sind vielfältig: Von Geldstrafen und Freiheitsentzug über Schadenersatzforderungen bis zum Verlust des Arbeitsplatzes und der Fahrerlaubnis. Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zeigt sich, dass zahlreiche Personen bei der ersten Prüfung durchfallen. Eine Abstinenzzeit von mindestens einem Jahr nach einer Alkoholtherapie wird oft gefordert, bevor eine Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann, wie auf lasiportal.de erläutert wird.

Diese aktuellen Vorfälle auf der A94 unterstreichen erneut die Bedeutung von Verkehrssicherheit und der Gefahren, die aus fahrlässigem Verhalten, insbesondere dem Fahren unter Alkoholeinfluss, resultieren können.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
pnp.de
Weitere Infos
bild.de
Mehr dazu
lasiportal.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert