Ostallgäu

Streit um Flüchtlingsunterkunft in Westendorf: Gemeinderat lehnt Vergleich ab!

In Westendorf bleibt der Rechtsstreit um die geplante Flüchtlingsunterkunft ungelöst. Der Gemeinderat hat sich am Dienstagabend mit einer deutlichen Mehrheit gegen den Kompromissvorschlag des Verwaltungsgerichts Augsburg entschieden. Damit wird der Fall nun gerichtlich entschieden, wie Bürgermeister Fritz Obermaier bei einer Informationsveranstaltung mitteilte.

Der Streit um die Unterkunft, die auf dem Gelände des ehemaligen Kreisbauhofs entstehen soll, begann im November 2023. Das Landratsamt Ostallgäu plante eine Containeranlage mit einer Kapazität von 50 Personen, doch der Gemeinderat wies den Bauantrag zweimal zurück. Das Landratsamt erklärte die Unterkunft im März 2024 für zulässig, woraufhin die Gemeinde im April Klage einreichte, um ihre Bedenken hinsichtlich der sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen zum Ausdruck zu bringen.

Soziale Bedenken

Die Argumente der Gemeinde sind deutlich: Bürgermeister Obermaier kritisiert die mangelnden Einkaufsmöglichkeiten und betont, dass die bestehenden Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten bereits an der Kapazitätsgrenze arbeiten. Zudem sei die ärztliche Versorgung nicht ausreichend, da die Arztpraxis in Westendorf keine neuen Patienten aufnimmt. Der nächste Supermarkt liegt eine halbe Stunde Fußweg entfernt, was erhebliche Probleme für die Integration der Geflüchteten bedeuten könnte.

Am 15. Januar 2025 fand eine Gerichtsverhandlung am Augsburger Verwaltungsgericht statt, die weitgehend ruhig verlief. Rund 40 Bürger nahmen teil, um ihre Ablehnung gegen das Vorhaben zu zeigen. Ralf Kinkel vom Landratsamt betonte, dass alle bestehenden Unterkünfte im Landkreis bereits voll ausgelastet seien und Überbelegungen vorliegen. „Der vorgeschlagene Vergleich wäre ein Schritt zu einer einvernehmlichen Lösung“, äußerte er sich optimistisch.

Kompromiss und weitere Schritte

Am 15. Januar schlug das Verwaltungsgericht einen Kompromiss vor, der die Kapazität der Flüchtlingsunterkunft von 50 auf 30 Personen reduzierte. Zusätzlich sollte ein Angebot der Gemeinde zur Unterbringung von zwölf Geflüchteten in einer gemeindeeigenen Wohnung berücksichtigt werden. Obwohl der Landkreis dem Vorschlag zugestimmt hat, stimmte der Gemeinderat letztlich gegen den Vergleich.

Obermaier zeigte sich nach der Entscheidung des Gemeinderates mit gemischten Gefühlen. Maurice Harth von der Bürgerinitiative hatte bereits im Vorfeld vermutet, dass der Gemeinderat den Vorschlag ablehnen wird. Sollte dies der Fall sein, wird der Prozess weiterhin schriftlich fortgesetzt, und ein Urteil ist für Ende Februar zu erwarten.

Die aktuelle Situation wirft Fragen zur zukünftigen Unterbringung von Geflüchteten auf und verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen kleinere Gemeinden konfrontiert sind. Laut der Expertise des Mediendienstes Integration sind mobile Flüchtlingsunterkünfte auf maximal drei Jahre befristet und müssen mit den öffentlichen Belangen im Einklang stehen, was in diesem Fall offenbar schwierig zu realisieren ist.

In Westendorf steht nun der nächste Schritt an, während die Bürgerinitiative plant, weiterhin Mahnwachen abzuhalten, um auf die Problematik aufmerksam zu machen.

Statistische Auswertung

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