
Die Stadt Nürnberg plant für das Jahr 2025 eine Erhöhung der verkaufsoffenen Sonntage von einem auf zwei. Diese Entscheidung wird aktuell vom Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit des Stadtrats geprüft. Der Ausschuss wird sich am Mittwoch mit dem Thema auseinandersetzen und könnte damit die Weichen für eine positive Abstimmung stellen. Laut t-online sind die verkaufsoffenen Sonntage in Deutschland an bestimmte Regelungen gebunden.
In Bayern dürfen Städte bis zu viermal im Jahr von der Sonntagsruhe abweichen. Die dafür erlaubte Öffnungszeit beträgt maximal fünf Stunden und muss außerhalb der Gottesdienstzeiten liegen. Die geplanten Termine für die verkaufsoffenen Sonntage in Nürnberg sind der 6. April und der 28. September 2025. Am 6. April wird der Ostermarkt auf dem Hauptmarkt stattfinden, zeitgleich wird eine Veranstaltung zur Initiative „Zukunftsmusik“ angeboten.
Veranstaltungen und Begründung
Der 28. September ist ebenfalls ein bedeutender Termin, an dem das Altstadtfest und der Herbstmarkt gefeiert werden. Diese Veranstaltungen sollen dazu beitragen, die Innenstadt zu beleben und den Einzelhandel zu stärken. Die Erhöhung der verkaufsoffenen Sonntage steht jedoch auch in der Kritik. Kirchliche Organisationen und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprechen sich gegen die Pläne aus und fordern die Beibehaltung der bisherigen Regelungen. Gewerkschaftschef Stephan Doll hat zugestimmt und betont, dass die aktuellen Regelungen ausreichend seien.
Ursprünglich war geplant, den Volkstrauertag am 16. November als weiteren verkaufsoffenen Sonntag zu nutzen. Diese Überlegung wurde jedoch durch die neuen Entwürfe des bayerischen Ladenschlussgesetzes blockiert. Zugleich wird anlässlich des Tags der offenen Tür in 2024 eine weitere Sonntagsöffnung für den Einzelhandel ermöglicht. Diese spezielle Eröffnung ist auf die Innenstadt beschränkt und kann nur stattfinden, wenn die geplante Veranstaltung auch tatsächlich durchgeführt wird.
Details zum Verkaufsgebiet
Für die Sonntagsöffnung im Jahr 2024 gelten spezifische Grenzen im Innenstadtbereich. Die betroffenen Verkaufsstellen dürfen an dem festgelegten Tag zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet sein. Das Gebiet wird durch folgende Straßen begrenzt: Vestnertorgraben, Maxtor, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Bahnhofsplatz, Frauentorgraben, Spittlertorgraben, Westtorgraben und Neutorgraben. Diese Regelung soll den Einzelhandel gezielt unterstützen und gleichzeitig den Bürgern eine Möglichkeit bieten, an Sonntagen einkaufen zu gehen.
Nürnberg.de liefert weitere Informationen zu den geplanten Maßnahmen.