
Der Prozess gegen zwei Klimakletterer, die wegen ihrer Protestaktion an der Adenauerbrücke angeklagt sind, hat am 27. Januar 2025 begonnen. Die beiden Angeklagten, ein 24-jähriger Mann und eine 23-jährige Frau, stehen im Verdacht, durch ihre Blockade eine erhebliche Verkehrsbehinderung verursacht und damit gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Der Vorwurf umfasst Nötigung und die Beschädigung der Brücke, was zu einem geschätzten Sachschaden von rund 1330 Euro geführt hat. Diese Protestaktion, die am 18. Juli 2023 stattfand, sorgte für stundenlange Staus, die erst durch den Einsatz von SEKs und Feuerwehr aufgelöst werden konnten. Augsburger Allgemeine berichtet, dass die Stadt Ulm inzwischen bereits Schadensersatz fordert, um die Kosten für die Reinigung und Reparatur der beschädigten Infrastruktur zu decken.
Bei der Auftaktverhandlung im Amtsgericht Ulm wurden die Angeklagten mit starken Sicherheitsvorkehrungen konfrontiert. Dazu gehörten Durchsuchungen und das Einlagern von Kugelschreibern. Polizisten zeigten sich beeindruckt von der akribischen Vorbereitung der Aktivisten, die unter anderem mit Sekundenkleber und Glitterpaste arbeiteten. Dennoch enttäuschten einige Zeugenaussagen, da viele der befragten Personen sich nicht an die Blockade erinnern konnten. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die emotionale Aussage einer Krankenschwester, die durch die Aktion einen wichtigen Termin verpasste und daraufhin Suizidgedanken äußerte.
Rechtsmatter und Argumentationen
In der Verhandlung entschuldigten sich die Klimakletterer für ihre Handlung und äußersten Bedauern über die negativen Folgen. Ihre Verteidigerin stellte mehrere Beweisanträge, die jedoch vom Gericht abgelehnt wurden. Zudem wurde das Verfahren aufgrund von Anträgen der Angeklagten unterbrochen, die eine mögliche Befangenheit des Richters und die Öffentlichkeit des Verfahrens thematisierten. Für die Fortsetzung wurde ein größerer Saal gewählt, um den Bedürfnissen der Zuschauer gerecht zu werden.
Das vorangegangene Verfahren wurde bereits abgebrochen, was die derzeitige Aufregung um den neuen Prozesstermin verstärkt. Der neue Verhandlungstermin ist für den 3. Februar 2025 angesetzt, wo weitere Beweisanträge und das Urteil erwartet werden. SWP hebt die zunehmenden Spannungen und die gespaltene Meinung über die Methoden der Klimabewegung hervor, wie auch die Debatte über zivilen Ungehorsam, die diese Protestform begleitet. Der zivilen Ungehorsam wird von vielen als notwendiges Mittel im Kampf gegen die Klimakrise betrachtet, obgleich er rechtliche Konsequenzen mit sich bringt.
Klimabewegung und zivilen Ungehorsam
Die Taktiken der Klimabewegung haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Immer häufiger setzen Aktivisten auf Straßenblockaden und ähnliche Methoden, die häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Der Begriff „ziviler Ungehorsam“ ist umstritten und hat in der Gesellschaft verschiedene Bedeutungen. Befürworter argumentieren, dass solch ein Protest notwendig ist, um auf die Dringlichkeit der Klimakrise aufmerksam zu machen, während Kritiker die Legitimität dieser Mittel in Frage stellen. Climate Clinic zeigt auf, dass ziviler Ungehorsam in einem demokratischen System zwar moralisch begründet sein kann, jedoch auch zu rechtlichen Konsequenzen führt.
Die anhaltenden Diskussionen und die Emotionen rund um diesen Prozess machen deutlich, wie polarisiert die Gesellschaft beim Thema Klimaschutz ist. Der Ausgang des Verfahrens könnte nicht nur für die beiden Angeklagten von Bedeutung sein, sondern auch für die allgemeine Wahrnehmung von Protestaktionen im Namen des Klimaschutzes und deren rechtliche Handhabung.