Neu-Ulm

Neu-Ulm: Neue Müllregeln und steigende Gebühren für alle Bürger!

Der Landkreis Neu-Ulm hat weitreichende Änderungen in der Müllentsorgung bekanntgegeben, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten werden. Diese Reformen betreffen insgesamt elf Kommunen, die künftig unter dem Dach des Landkreises organisiert werden, während sechs Städte und Gemeinden weiterhin eigenständig für ihre Müllabfuhr verantwortlich bleiben. Diese umfassenden Maßnahmen kommen infolge gestiegener Kosten und sollen die Entsorgung effizienter gestalten, berichten die Augsburger Allgemeine.

Betroffen von der Umstellung sind die Kommunen Illertissen, Weißenhorn, Altenstadt, Buch, Holzheim, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg und Unterroth. Die Bürger dieser Gemeinden dürfen sich im März 2025 auf spezielle Informationen vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) freuen, die ihnen künftige Möglichkeiten und erforderliche Maßnahmen näherbringen werden. Es wird erwartet, dass die Abfallgebühren für alle Bürger ansteigen, was jedoch nicht direkt auf die Einführung des neuen Systems zurückzuführen ist, so der Landkreis.

Neue Gebührenstruktur und Vorteile für Bürger

Eine der zentralen Neuerungen ist die Möglichkeit, Größe und Anzahl der Mülltonnen nach individuellem Bedarf zu wählen. Ab dem 1. Januar 2025 wird eine Anschlusspflicht an die Restmüll- und Biotonne bestehen; Bürger, die Eigenkompostierung praktizieren, können jedoch auf die Biotonne verzichten. Dies eröffnet den Bürgern die Chance, bei weniger Abfall Geld zu sparen.
Zudem wird die gemeinschaftliche Nutzung von Mülltonnen ermöglicht, was die Flexibilität bei der Abfallentsorgung erhöhen dürfte.

Die Abfuhr von Rest- und Biomüll erfolgt in der Regel alle 14 Tage. Für die Papiertonne ist eine Leerung alle vier Wochen vorgesehen. Damit die Entsorgung reibungslos verläuft, müssen die Mülltonnen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr mit geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke bereitgestellt werden. Um sicherzustellen, dass die Bürger die richtige Menge an Restmüll entsorgen, sollten laut Empfehlungen etwa 15 Liter Restmüllvolumen pro Person und 14-tägiger Leerung eingeplant werden.

Gebührenübersicht für Mülltonnen

Die Gebührenstruktur für die verschiedenen Mülltonnen wird sich ebenfalls ändern. Hier sind die bisherigen Gebühren bis 2024 für die Restmüll- und Biomülltonnen.

Restmülltonnen (grau) bis 2024 Monatlich Jährlich
40 Liter 3,50 € 42,00 €
60 Liter 5,20 € 62,40 €
80 Liter 7,00 € 84,00 €
120 Liter 10,50 € 126,00 €
240 Liter 21,00 € 252,00 €

Zudem gibt es nachfolgende Gebühren für biomülltonnen:

Biomülltonnen (braun) bis 2024 Monatlich Jährlich
80 Liter 4,30 € 51,60 €
120 Liter 6,40 € 76,80 €
240 Liter 12,80 € 153,60 €

Zu den Behältergebühren wird eine Grundgebühr erhoben, die ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die Grundgebühren sind wie folgt:

Gebührenart Monatlich Jährlich
Wohneinheit 5,00 € 60,00 €
Gewerbebetrieb, mindestens 12,00 € 144,00 €
Ermäßigte Gewerbegrundgebühr 6,00 € 60,00 €

Die Veränderungen in der Müllentsorgung im Landkreis Neu-Ulm sind Teil eines umfassenden Plans zur besseren Verwaltung und Organisation der Abfallwirtschaft und sollen den Bürgern zahlreiche Vorteile bieten. Die Südsächsische Post erläutert, dass eine klare Kommunikation seitens der Behörden elementar wichtig ist, um die Bürger über die anstehenden Änderungen gut zu informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Reformen im Abfallwirtschaftssystem größere Effizienz versprechen und gleichzeitig den Bürgern die Möglichkeit bieten, durch weniger Abfall und bewusste Nutzung der Ressourcen Einsparungen zu erzielen. Die EVA Abfallentsorgung stellt zudem sicher, dass alle notwendigen Informationen rechtzeitig an die Bürger gelangen, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
augsburger-allgemeine.de
Weitere Infos
swp.de
Mehr dazu
eva-abfallentsorgung.de

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