
Am kommenden Montag, den 27. Januar 2025, steht eine Fortsetzung des Strafprozesses gegen Protestkletter*innen der Adenauerbrücke in Ulm an. Diese Protestaktion fand am 18. Juli 2023 während einer PR-Veranstaltung von Verkehrsminister Volker Wissing statt. Vor dem Gerichtstermin wird es von 11 bis 12 Uhr eine angemeldete Abseilaktion mit einem Banner an der Tunneleinfahrt der Adenauerbrücke geben. Diese Veranstaltung thematisiert die Verkehrspolitik des Ministers und fordert eine Reduzierung der B10 auf eine Fahrspur pro Richtung sowie eine Temporeduktion auf 30 km/h. Unterstützer*innen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, die ebenfalls in das Verfahren involviert sind, konnten ihr Recht auf Versammlungsfreiheit vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen erfolgreich durchsetzen. Dies zeigt, wie wichtig der Protest für viele ist, um auf Missstände aufmerksam zu machen.
Der erste Prozesstermin am 5. März 2024 wurde aufgrund eines Befangenheitsantrags abgebrochen, doch der Richter wurde später für nicht befangen erklärt und wird die Verhandlung weiterhin leiten. Es bleibt unklar, welches Strafmaß die Angeklagten erwarten können, da frühere Urteile in ähnlichen Protestfällen stark variieren. Die Verteidigung wird von einer solidarischen Wahlverteidigerin übernommen.
Wachsende Sorgen um Versammlungsfreiheit
Die Diskussion um das Recht auf versammlungsrechtliche Betätigung wird nicht nur in Ulm, sondern auch bundesweit immer drängender. Friedlicher Protest wird weltweit zunehmend kriminalisiert und verfolgt, was auch in Deutschland zu beobachten ist. Diese Entwicklung gefährdet die fundamentalen Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty International hat alarmiert festgestellt, dass Deutschland nun auf der „Protest Map“ verzeichnet ist, was einen besorgniserregenden Trend zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit darstellt. Die zunehmenden Repressionen, insbesondere gegen Klimaaktivist*innen, werfen Fragen nach dem Zustand der Demokratie in Deutschland auf.
Insgesamt haben Behörden in mindestens 86 von 156 untersuchten Ländern unrechtmäßige Gewalt gegen friedliche Demonstrierende angewendet, und Deutschland ist da keine Ausnahme. Die bereits erwähnte Praxis der Präventivhaft hat auch in Deutschland zugenommen, wobei diese Maßnahmen häufig gegen Klimaaktivisten und andere friedliche Protestierende eingesetzt werden. Dies führt zu einer besorgniserregenden Anzahl an willkürlichen Inhaftierungen und einem zunehmend repressiven Klima für Aktivismus und Engagement.
Kritik an der Verkehrspolitik
Das Aktionsbündnis zur Verteidigung der B10 und B28 kritisiert vehement die aktuelle Verkehrspolitik von Bundesminister Volker Wissing. Während 12,8 Milliarden Euro in den Ausbau von Auto- und Bundesstraßen fließen sollen, wurden nur 0,15 Milliarden Euro in den Radverkehr investiert. Naturschutzverbände wie BUND, NABU und Klimaentscheid Ulm/Neu-Ulm äußern tiefgehende Besorgnis über die bereits begonnenen Rodungsarbeiten an alten Bäumen in diesem Zusammenhang. Die Auswirkungen auf die Klimakrise und die Lebensqualität vor Ort sind alarmierend und stehen im Widerspruch zu den Zielen einer nachhaltigen Mobilität.
Für die Zukunft der Versammlungsfreiheit in Deutschland ist es entscheidend, dass die Bundesregierung sich stärker für den Schutz dieser Rechte einsetzt, um den nötigen Raum für eine lebendige Demokratie zu gewährleisten. Friedlicher Protest sollte als Menschenrecht anerkannt werden, und innovative Ansätze müssen entwickelt werden, um intolerante und diskriminierende Praktiken zu bekämpfen.