
Die Stadt München ist auf der Suche nach einem neuen Kulturreferenten, nachdem das Verwaltungsgericht die Wahl von Florian Roth, Stadtrat der Grünen, im Eilverfahren für ungültig erklärt hat. Roth konnte nicht die erforderlichen formalen Voraussetzungen erfüllen, was zu einer Klage eines Mitbewerbers führte, die das Gericht für berechtigt hielt. Dies berichtet die tz.
Der amtierende Kulturreferent, Anton Biebl, wird zum 1. April in das bayerische Ministerium für Wissenschaft und Kunst wechseln. Die Amtszeit von Biebl endet offiziell am 30. Juni 2025, doch sein vorzeitiger Wechsel lässt ein Vakuum an der Spitze des Kulturreferats befürchten. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) drängt auf eine baldige Vorstellung eines neuen Kulturreferenten, idealerweise noch vor der Sommerpause.
Ein weiterer Kandidat in der Diskussion
Florian Roths Wahl war bereits umstritten, und das Gericht stellte fest, dass die Stadt nicht genügend Gründe für seine Zulassung als Kandidat präsentiert hatte. Roth war unter den sieben Bewerbern, die mit „sonstigem Qualifikationserwerb“ ins Rennen gingen, obwohl insgesamt acht Kandidaten die Anforderungen erfüllten. Kritiker wie CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl bezeichneten Roths Wahl als rechtlich unzulässig und politisch motiviert, da der Grünen-Politiker auch keine berufliche Erfahrung im Kulturbereich vorweisen konnte.
Die CSU/FW-Fraktion hatte gegen Roths Wahl argumentiert, dass die Bewerbungskriterien angeblich für ihn angepasst wurden. Bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelte es sich um eine Reaktion auf diese vorherigen Einwände. Roth war in den letzten Jahren vor seiner Kandidatur vor allem in der Bildungsberatung tätig, zudem ist er promovierter Politikwissenschaftler.
Die kommenden Schritte
Der Stadtrat wird voraussichtlich im März über Vorstellungsrunden entscheiden, und es bleibt unklar, ob Bewerber aus dem ersten Verfahren erneut Interesse an der Stelle haben. Der Stadtrat hatte die Vorauswahl der Kandidaten den großen Fraktionen überlassen, was viele für fragwürdig hielten. Der nicht berücksichtigte Mitbewerber, der gegen Roth geklagt hatte, war nicht im Kulturausschuss eingeladen worden, was die Situation zusätzlich kompliziert.
Die Diskussion um die Besetzung des Kulturreferats wird auch weiterhin die politische Landschaft in München prägen. Die Fraktionschefs der Grünen haben angedeutet, dass sie die Entscheidung des Gerichts rechtlich prüfen lassen wollen, während die SPD sich noch nicht zu der strittigen Wahl geäußert hat. Ein langanhaltendes Vakuum an der Spitze könnte sich negativ auf die Etatverhandlungen auswirken, was den Druck auf die Beteiligten erhöht, schnell eine Lösung zu finden. Die CSU und Freie Wähler sehen sich durch das Urteil in ihrer kritischen Haltung gegenüber Roths Wahl bestätigt, während die Opposition darauf drängt, dass die Bestimmungen für die Stellenbesetzung in Zukunft klarer und gerechter gehandhabt werden.