München

München dreht auf: Neue Parkzonen für weniger Suchverkehr!

Der Mobilitätsausschuss des Stadtrats hat in seiner jüngsten Sitzung die Ausweitung des Parkraummanagements in München beschlossen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, zukünftig fünf neue Parklizenzgebiete einzurichten, um dem zunehmenden Parkdruck in der Stadt entgegenzuwirken. Die neuen Gebiete umfassen Gern, Mangfallplatz, Scharfreiterplatz, Mittersendling und Pasing Süd. Zudem wird das bestehende Lizenzgebiet „Partnachplatz“ erweitert. Laut München Unterwegs ist die Umsetzung dieser Maßnahmen für den Zeitraum zwischen 2025 und 2028 vorgesehen.

Mit der Ausweitung der Parklizenzgebiete reagiert die Stadt auf einen Anstieg des Verkehrsaufkommens, das durch das Wachstum der Region und der Bevölkerung bedingt ist. „Es gibt eine Flächenkonkurrenz im öffentlichen Raum zwischen Kfz-Stellflächen und den Ansprüchen der Bürger an Lebensqualität und Verkehrsinfrastruktur“, bekräftigt der Mobilitätsausschuss. Die neuen Regelungen sollen den Parksuchverkehr reduzieren und die Lebensqualität sowie Luftqualität in den betroffenen Quartieren verbessern.

Neue Regelungen und bestehende Herausforderungen

<pAktuell gibt es in München insgesamt 76 Parklizenzgebiete. Diese Gebietsreglungen erstrecken sich über mehrere Baublöcke, um den unterschiedlichen örtlichen Bedingungen gerecht zu werden. Die Stadt plant zudem die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in Freiham, jedoch ohne spezifische Parklizenzierung. Laut München.de wird eine Parkraumerhebung durchgeführt, wenn das Parken ein Problem wird und der Parksuchverkehr zunimmt.

Die Verwaltung der Stadt München überprüft die rechtlichen Voraussetzungen und den Bedarf für jede neue Parkzone, wobei eine Abstimmung mit dem Bezirksausschuss und den Anwohner*innen erforderlich ist. Vor der Einführung neuer Parkzonen müssen Stadtratsbeschlüsse gefasst und Finanzmittel für die Planung bewilligt werden. Des Weiteren sind Ausschreibungen notwendig, um die Regelungen umzusetzen.

Regelungen für Anwohner und Besucher

In Parklizenzgebieten haben Anwohner*innen mit einem Anwohnerparkausweis Vorrang gegenüber Gebietsfremden. Diese Ausweise werden an gemeldete Bewohner*innen mit auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeugen vergeben, unabhängig vom Kennzeichen. Besucher*innen haben hingegen eingeschränkten Zugang, da in München keine mehrtägigen Parkscheine erworben werden können. Dennoch ist es möglich, in Bereichen mit Mischparken ohne Parkdauerbeschränkung gegen Gebühr zu parken. In solchen Bereichen muss jedoch alle 24 Stunden ein neuer Parkschein gelöst werden.

Zusätzlich gibt es spezifische Regelungen für Wohnmobile und Anhänger. Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen gemäß Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen sowie Anhänger über 2 Tonnen sind in Wohngebieten von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht regelmäßig zulässig. Campieren auf öffentlichem Verkehrsgrund bleibt unzulässig, solange die Gesamtmasse des Fahrzeugs nicht überschritten wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ausweitung des Parkraummanagements in München einen bedeutenden Schritt zur Bewältigung der wachsenden Mobilitätsherausforderungen darstellt. Der Fokus liegt hierbei nicht nur auf der Schaffung neuer Parkräume, sondern auch auf der Verbesserung der Lebensqualität und Luftqualität in den Münchner Quartieren. Für weitere Details zu den Regelungen und deren Hintergründen wird auf die umfassende Informationsbroschüre des Umweltbundesamts verwiesen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
muenchenunterwegs.de
Weitere Infos
stadt.muenchen.de
Mehr dazu
umweltbundesamt.de

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