Miesbach

Waffenfund in Miesbach: Polizei entdeckt illegale Arsenal!

Am 21. Januar 2025 kam es in Miesbach zu einem groß angelegten Polizeieinsatz, der mehrere illegale Waffen zum Vorschein brachte. Die Durchsuchungen erfolgten in der Wohnung und den Geschäftsräumen eines 65-jährigen Mannes, der im Verdacht steht, gegen das Waffenrecht verstoßen zu haben. Ausgelöst wurde der Einsatz durch einen Hinweis auf den illegalen Waffenbesitz, welcher zur Erlassung eines Durchsuchungsbeschlusses durch die Staatsanwaltschaft führte. Unterstützung erhielten die Einsatzkräfte vom zentralen Einsatzdienst Bad Aibling, der Hundeführer mit Sprengstoffspürhunden einsetzte, sowie vom Landratsamt Miesbach, das Amtshilfe leistete. Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten mehrere Waffen sicher, deren Besitz illegal war. Der Motiv des 65-Jährigen für den Waffenbesitz bleibt unklar; es gibt jedoch keine Hinweise auf eine politische Motivation oder geplante Anschläge, wie Merkur berichtet.

In einem weiteren Vorfall wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der A92 entdeckt, dass zwei Männer im Alter von 18 und 21 Jahren aus dem Landkreis Miesbach ebenfalls im Besitz mehrerer Waffen waren. Diese Kontrolle, die mit Unterstützung von Zoll, der Autobahndirektion Südbayern und des Technischen Hilfswerks durchgeführt wurde, führte zu einer vorläufigen Festnahme der Männer, die auf dem Weg nach Niederbayern waren. Im Fahrzeug fanden die Polizisten neben mehreren Schreckschusswaffen auch eine Armbrust, einen Pfeil und einen Bogen sowie Messer und Nazi-Devotionalien. Mehrere verdächtige Flaschen, deren Inhalt geklärt werden musste, wurden ebenfalls sichergestellt. Nach der Durchsuchung ihrer Wohnungen am Montag fanden die Beamten weitere Waffen und eine geringe Menge an Rauschgift. Wie BR berichtete, sind die Hintergründe und das Motiv der Männer für den Waffenbesitz unklar, und die Staatsanwaltschaft München II hat das Verfahren übernommen.

Rechtslage und Aufbewahrung von Waffen

Die Vorfälle verdeutlichen die Bedeutung des Waffenrechts in Bayern, das von den Kreisverwaltungsbehörden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern koordiniert wird. Nach den geltenden Gesetzen erfordern einige Waffen eine spezielle Erlaubnis, während andere verboten sind. Eine Erlaubnis wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, beispielsweise wenn der Antragsteller Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein Bedürfnis nachweist, etwa für den Jagd- oder Schießsport. Die Aufbewahrung von Schusswaffen ist strengen Vorgaben unterworfen, und dies wird stichprobenartig kontrolliert. Erst seit 2013 ist außerdem ein Nationales Waffenregister in Kraft, das den Überblick über alle Erlaubnisinhaber und deren Schusswaffen ermöglicht, wie das Bayerische Innenministerium informiert.

Zusammenfassend zeigen die Ereignisse in Miesbach und während der Verkehrskontrolle, dass das Thema Waffenbesitz und dessen rechtliche Rahmenbedingungen in Bayern ebenfalls mit großer Sorgfalt behandelt wird. Dies ist besonders bedeutsam in einer Zeit, in der die Gesellschaft zunehmend sensibilisiert auf Fragen der inneren Sicherheit reagiert. Jedes Vergehen gegen das Waffenrecht wird in der Regel ernstgenommen, um letztlich der Kriminalität und dem illegalen Waffenbesitz zu begegnen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
br.de
Mehr dazu
innenministerium.bayern.de

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