Memmingen

Kontrollstelle am Flughafen: Führerscheinverstöße im Fokus!

Am 15. April 2025 wurden im bayerischen Memmingen bei einer Kontrolle durch die Grenzpolizei Lindau in der Nähe des Flughafens mehrere gravierende Führerscheinverstöße aufgedeckt. Die Überprüfung fand an einer Kontrollstelle an der Zufahrtsstraße zum Memminger Flughafen statt. Es konnten nicht nur Verstöße gegen das Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt werden, sondern es wurden auch insgesamt sieben Straftaten registriert.

Drei Autofahrer konnten nicht nachweisen, dass sie berechtigt waren, ihre Fahrzeuge zu führen. Besonders auffällig war ein 40-jähriger Fahrer, der eine ausländische Fahrerlaubnis präsentierte. Diese hätte er bereits im Jahr 2010 umtauschen müssen, was er jedoch versäumte. Der Verdacht auf Urkundenfälschung entstand, als er ein Phantasiedokument der „International Driving Authority“ vorlegte. Gegen diesen Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Weitere Autofahrer in Schwierigkeiten

Auch ein 25-jähriger Mann geriet ins Visier der Polizei. Er hatte kürzlich einen Fahrzeugwechsel mit seiner 53-jährigen Mutter vollzogen, obwohl er aufgrund eines Verkehrsdelikts im Jahr 2023 das Recht verloren hatte, seine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen. Ein weiterer Fahrer, ein 33-Jähriger, war gerade am Flughafen gelandet. Er zeigte eine frisch verlängerte Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat vor, hatte jedoch schon 2016 sein Fahrrecht in Deutschland verloren. Auch er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

Die Konsequenzen für die Fahrzeughalter der betroffenen Autofahrer werden ebenfalls ernsthaft sein, da gegen sie wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Wichtige Informationen zum Führerscheinumtausch

Diese Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf ein größeres Problem: Die vielen Führerscheine, die in Deutschland umgetauscht werden müssen. Aktuell sind rund 43 Millionen Führerscheine betroffen, die in fälschungssichere Exemplare umgewandelt werden müssen, wie von ADAC berichtet. Die Fristen zum Umtausch sind differenziert und in einer speziellen Gesetzgebung geregelt, die Überlastungen in den Behörden vermeiden soll. Die letzte Frist für Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet am 19. Januar 2026.

Die vollständige Umstellung muss bis zum 19. Januar 2033 erfolgen. Dabei sind die folgenden Fristen zu beachten:

Ausstellungsdatum Umtauschfrist
Vor 1953 bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958 bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024
1971 oder später bis 19. Januar 2025
1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026

Für den Umtausch sind der aktuelle Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto erforderlich. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 25 Euro.Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass bei Versäumnis der Umtauschfrist ein Verwarnungsgeld von 10 Euro droht. Dies könnte insbesondere beim Fahren im Ausland Probleme bereiten, vor allem bei der Anmietung von Fahrzeugen.

Die aktuelle Situation verstärkt die Notwendigkeit, die Vorschriften zur Fahrerlaubnis stringenter zu überprüfen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und zu verhindern, dass unechte oder nicht gültige Führerscheine verwendet werden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
schwaebische.de
Weitere Infos
adac.de
Mehr dazu
bundesregierung.de

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