
In Kreuzwertheim hat der Bürgermeister Klaus Thoma zusammen mit dem Marktgemeinderat einen Beschluss über eine freiwillige Zahlung von 35.000 Euro an die Stadt Wertheim abgelehnt. Dies geschah in einer Zeit, in der Druck von verschiedenen Seiten ausgeübt wird, um Lösungen für die Finanzierung des Bürgerspitals zu finden. Besonders das Landratsamt hat eine Frist bis zum 31. Januar gesetzt, um Klarheit über die finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Aktuell hat der Rat diesen Beschluss lediglich vom Vollzug ausgesetzt und beantragt, die Sachlage erneut beim Landratsamt zu prüfen. Bürgermeister Thoma unterstreicht dabei die Bedeutung der Transparenz in dieser Angelegenheit, um die bessere Versorgung der Bürgerschaft sicherzustellen. Erst kürzlich präsentierte Thoma eine Zusammenstellung von Artikeln zu diesem Thema in einem Medienauftritt, um die Öffentlichkeit über die Situation zu informieren.
Finanzierung und rechtliche Differenzen
In einem symbolischen Auftritt im Bayerischen Fernsehen zeigt sich Thoma, wie er ein Absperrband durchschlüpft, während das Landratsamt gleichzeitig auf die Herausforderungen der Krankenhausfinanzierung hinweist. Das Landratsamt Main-Spessart hat klargestellt, dass die Finanzierung von Krankenhäusern keine kommunale Aufgabe ist und es keinen rechtlichen Unterschied mache, wo sich das Wertheimer Bürgerspital befinde. Somit stellt sich die Frage der Gemeindeverantwortung in einem grenzüberschreitenden Kontext.
Baden-Württemberg gestattet es Kommunen, freiwillige finanzielle Unterstützung zu leisten, was in Bayern jedoch nicht der Fall ist. Zudem sieht das Landratsamt in Karlstadt den Main-Tauber-Kreis als primär zuständig für die Finanzierung an. Bisher liegt jedoch kein Antrag auf finanzielle Unterstützung vom Bürgerspital vor.
Politische Unterstützung und Ausblicke
Landrätin Sabine Sitter fordert umfassende Informationen zu den Plänen des Bürgerspitals, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. In der Zwischenzeit hat die Stadt Wertheim einen „Runden Tisch“ einberufen, um die erforderliche Unterstützung mit Nachbarkommunen und Landkreisen zu besprechen. Es zeigt sich jedoch, dass die bayerischen Landkreise bisher nur moralische und politische Unterstützung bieten können.
Das Bayerische Innenministerium hat signalisiert, dass eine finanzielle Unterstützung durch die Landkreise prinzipiell denkbar ist, jedoch nur im Rahmen des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags. Dies verdeutlicht die komplizierte rechtliche Situation in dieser Angelegenheit, die bereits die Aufmerksamkeit von Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha auf sich gezogen hat. Lucha hat eine rasche juristische Überprüfung der Entscheidung der Kommunalaufsicht in Bayern gefordert und betont die gemeinsame Verantwortung für eine grenzüberschreitende Notfallversorgung.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickeln wird, insbesondere im Hinblick auf die gesetzte Frist des Landratsamtes und die dringenden finanziellen Fragen, die die Zukunft der Gesundheitsversorgung in dieser Region betrifft.