
Das Bauamt des Landratsamtes Main-Spessart hat neue Richtsätze zur Baukostenermittlung bei Hochbauten bekanntgegeben. Diese neuen Richtsätze gelten ab dem 01.02.2022 und sind als Mindestsätze für die Ermittlung der Baukosten im Baugenehmigungsverfahren zu verwenden. Der Zeitpunkt der Genehmigung ist entscheidend für die Anwendung dieser Richtsätze. Die letzte Bekanntgabe der Richtsätze fand am 1. Februar 2024 statt.
Seit der letzten Bekanntgabe sind die Baukosten um 3,11 % gestiegen. Die Richtsätze wurden auf Grundlage des Baupreisindex fortgeschrieben, der die Entwicklung der Erzeuger-Verkaufspreise für das Baugewerbe dokumentiert. Entwurfsverfasser werden dringend gebeten, ab sofort nur die neuen Richtsätze zu verwenden.
Verständnis der Baupreisindizes
Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff „Baukostenindex“ häufig fälschlicherweise für den „Baupreisindex“ verwendet wird. Diese Verwechslung kann dazu führen, dass Nutzer die falsche Zahlenreihe verwenden. Das Statistische Bundesamt weist deshalb bei Anfragen nach dem „Baukostenindex“ darauf hin, dass vermutlich der Baupreisindex gemeint ist.
Der Baupreisindex zeigt die Entwicklung der Baupreise. Dabei wird der Preis zum Basisjahr ins Verhältnis gesetzt, um die Preisentwicklung darzustellen. Das Statistische Bundesamt ermittelt den Baupreisindex dezentral und führt dabei alle fünf Jahre eine Umstellung auf ein neues Basisjahr durch. Die letzte Umstellung fand im Mai 2024 statt, als das Basisjahr auf 2021 geändert wurde.
Bedeutung für Planer und Bauherren
Der Baupreisindex wird vierteljährlich ermittelt und umfasst verschiedene Bereiche, darunter Neubau in konventioneller Bauart sowie Instandhaltung vorhandener Bausubstanz. Er liefert wertvolle Daten für Bauherren und Planer, um die Entwicklung der Bautätigkeit besser nachvollziehen zu können und Prognosen für zukünftige Baukosten zu erstellen.
Zu den Gebäudearten, für welche die Baupreisindizes berechnet werden, zählen:
- Konventioneller Neubau im Hochbau (Wohngebäude, Bürogebäude, gewerbliche Betriebsgebäude)
- Neubau von Einfamilienhäusern in vorgefertigter Bauart (Fertighäuser)
- Neubau im Tiefbau (Straßenbau, Brückenbau, Ortskanäle)
- Instandhaltung von Mehrfamiliengebäuden
Die neuen Richtsätze und die aktualisierten Baupreisindizes sind somit von zentraler Bedeutung für die Planung und Kostenkalkulation im Bauwesen und sind auch relevant für die Wertermittlung, insbesondere bei Wohngebäudeversicherungen.
Für Rückfragen stehen interessierten Parteien die Kontaktdaten von Frau Dipl.-Ing. (FH) Claudia Schiehser zur Verfügung (Tel. Nr. 09353/793-1276).