
Am 28. Januar 2025 sind es nur noch 25 Tage bis zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags. Im Landkreis Landshut laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Wahl sind die Ehrenamtlichen, die als Wahlhelfer fungieren. In Kumhausen berichtete der Wahlbeauftragte von einer guten Ausstattung der Gemeinden mit Wahlhelfern, die maßgeblich zur Unterstützung der Wahlprozesse beitragen.
Norbert Rabis, der Wahlvorsitzende in Obergangkofen, reflektierte über sein 30-jähriges ehrenamtliches Engagement. Er betonte die Wichtigkeit der korrekten Durchführung der Wahl und die damit verbundenen Vorbereitungen. Wie idowa berichtet, sind viele Menschen im Landkreis bereit, ihre Zeit zu investieren, um die Demokratie zu unterstützen und die Wahlen vor Ort zu fördern.
Aufgaben und Abläufe der Wahlhelfer
Die Aufgaben der Wahlhelfer sind vielfältig und wichtig. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und gewährleisten Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Ausgabe der Stimmzettel. Zudem helfen sie Wählern mit Behinderungen bei der Stimmabgabe und zählen die Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Diese Informationen sind im Detail auf der Seite der Bundeswahlleiterin zusammengefasst.
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Die Auszählung der Stimmen beginnt anschließend, die Dauer der Auszählung hängt vom Umfang der Wahl ab. Die genauen Abläufe sind in den rechtlichen Grundlagen festgelegt, die sich auf das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO) stützen.
Änderungen im Wahlrecht
Zusätzlich zu den organisatorischen Aspekten beleuchtet die bevorstehende Wahl auch die Veränderungen im Wahlrecht. Im Juni 2023 trat ein neues Wahlrecht in Kraft, das den Grundcharakter der Verhältniswahl beibehält, jedoch die gesetzliche Regelgröße des Bundestages auf 630 Abgeordnete beschränkt, nachdem die tatsächliche Anzahl nach der Wahl des 20. Deutschen Bundestags auf 736 gestiegen war. Das neue Verfahren schafft zudem mehr Vorhersehbarkeit hinsichtlich der Mitgliederzahl im Bundestag.
Laut Bundestag können die Wähler weiterhin zwei Stimmen abgeben: eine Erststimme für einen Wahlkreisbewerber und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die Änderung beseitigt die Überhang- und Ausgleichsmandate und definiert klar, wie die Sitze verteilt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Reformen auf die politische Landschaft auswirken werden und wie die Wähler damit umgehen.