Landsberg am Lech

Bürgerentscheid zum Landratsamt: Ihre Stimme zählt am 23. Februar!

Am 23. Februar 2025 wird im Landkreis Landsberg am Lech ein bedeutender Bürgerentscheid stattfinden. Dabei haben die Wählenden die Möglichkeit, über den Neu- und Erweiterungsbau des Landratsamtes abzustimmen. Dieser entscheidende Vorgang wird zusammen mit der anstehenden Bundestagswahl durchgeführt, was eine besondere Aufmerksamkeit auf die Abstimmung lenkt. Laut Landkreis Landsberg sind nur Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens zwei Monaten im Landkreis wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedslandes besitzen.

Der Bürgerentscheid wird in drei separaten Abstimmungen behandelt, die zwei Fragestellungen sowie eine Stichfrage umfassen. Sobald alle Wahlberechtigten bis spätestens zum 2. Februar 2025 ein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten, sind sie über den Ablauf informiert. Dieses Schreiben enthält Informationen über das Wahllokal und die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Es ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid nicht zusammen mit den Unterlagen der Bundestagswahl beantragt werden können. Die Ergebnisse der Abstimmung werden am Wahlsonntag auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht.

Abstimmungsdetails

Für die Teilnahme an der Abstimmung sind spezifische Dokumente erforderlich. Die Abstimmenden benötigen sowohl die Abstimmungsbenachrichtigung als auch einen gültigen Ausweis. Es gibt insgesamt 23 Urnen-Abstimmungsbezirke, die mit den Wahlbezirken der Bundestagswahl übereinstimmen, wie Landsberg.de berichtet. Für die Briefwahl muss ein Antrag auf einen Abstimmungsschein gestellt werden, der bis spätestens zum 21. Februar 2025, um 15 Uhr, eingehen muss. In Ausnahmefällen können Anträge sogar bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, gestellt werden, sollte beispielsweise eine plötzliche Erkrankung eintreten.

Die Durchführung des Bürgerentscheids ist ein bedeutsamer Ausdruck der direkten Demokratie in Deutschland, die es den Bürgern ermöglicht, über lokal relevante Themen abzustimmen. Laut Wikipedia haben Bürgerentscheide den gleichen Status wie Beschlüsse der gewählten Kommunalvertretungen. Diese Form des Mitbestimmens wird seit 1956 in Baden-Württemberg praktiziert und hat sich mittlerweile in allen Bundesländern etabliert.

Insgesamt zeigt der bevorstehende Bürgerentscheid in Landsberg am Lech, wie wichtig die Beteiligung der Bürger an kommunalen Entscheidungsprozessen ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Organisation der Abstimmung liegen klar festgelegt vor, was zu einer hohen Transparenz und Beteiligung der Wählenden führen soll. Es bleibt abzuwarten, wie die Abstimmung ausgeht und welche Richtung der Landkreis mit dem Neu- und Erweiterungsbau des Landratsamtes einschlägt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
landkreis-landsberg.de
Weitere Infos
landsberg.de
Mehr dazu
de.m.wikipedia.org

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