
Am heutigen Neujahrsempfang des ärztlichen Kreisverbands (AEKV) in Kaufbeuren stellte sich ein bemerkenswerter Wandel in der Teilnehmerzahl dar: Sie stieg von 80 im Jahr 2006 auf 220 Gäste im Jahr 2025. Unter den Anwesenden befanden sich Ärzte, Politiker und Vertreter aus Bildung und medizinischer Versorgung. Dies zeigt das wachsende Interesse an gesundheitspolitischen Themen, die dringend reformiert werden müssen. Wie Kreisbote berichtet, äußerten Angelo Picierro von der Sparkasse Allgäu und Landrätin Maria Rita Zinnecker positive Signale hinsichtlich des Investitionsklimas und der Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft.
Allerdings stehen dem Optimismus auch erhebliche Probleme gegenüber. Der zurückgetretene Regierungschef und eine zunehmend unsichere internationale Lage sorgen für Unruhe im Gesundheitswesen. Dies führt zu einem immer drängenderen Pflegenotstand. Oberbürgermeister Stefan Bosse betonte die Notwendigkeit, Lösungen für die alltäglichen Nöte der Bürger zu finden. Ein konkretes Beispiel ist die Schließung einer Kinderarztpraxis in Kaufbeuren, die Unsicherheiten bei Impfungen zur Folge hat.
Notwendige Reformen und Herausforderungen
Bosse forderte dringend Reformen, um die Neugründung von Arztpraxen attraktiver zu gestalten. Zudem solle das Ziel sein, Kliniken unabhängig von kommunalen Zuschüssen zu machen. Marlene Lessel, die Vorsitzende des AEKV, sieht ebenfalls Reformbedarf, warnt jedoch vor fehlenden Folgenabschätzungen und der Notwendigkeit eines Expertenrats im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform.
In der jüngsten Gesetzgebung gibt es allerdings Fortschritte: Die Aufhebung der Budgets für Hausärzte ist ein positives Signal, und eine ähnliche Regelung für Fachärzte ist ebenfalls gefordert. Die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten im Kreisverband und dem Bayerischen Gesundheitsministerium wird wertgeschätzt. Bosse formulierte den klaren Ansatz, dass das Gesundheitswesen nicht mehr alle Leistungen überall anbieten kann.
Änderungen im Gesundheitswesen ab 2025
Parallel dazu plant die Bundesregierung grundlegende Reformen im Gesundheitssystem, die schrittweise ab 2025 umgesetzt werden sollen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird das Vergütungssystem in der stationären Versorgung grundlegend ändern. Zukünftig sollen Qualität und Spezialisierung stärker belohnt werden, während flächendeckende Versorgungen durch Zuschläge gefördert werden. Bis Ende 2026 müssen die Bundesländer ihre Krankenhäuser bestimmten Leistungsgruppen zuweisen, was eine wesentliche Umstrukturierung mit sich bringt, wie auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Entbürokratisierung in den Krankenhäusern. Hierzu sollen Prüfverfahren harmonisiert und vereinfacht werden. Auch wird der bürokratische Aufwand bei anlassbezogenen Einzelfallprüfungen deutlich reduziert. Besondere Maßnahmen zur Pflegeentlastung werden pauschal anerkannt, was den Druck auf das Personal mindern sollte.
Zusätzlich wird eine wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungsinstruments für Krankenhausärzte in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer vorbereitet. Eine Kommission hat den Auftrag zu prüfen, ob ein entsprechendes Instrument auch für andere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten sinnvoll wäre. Diese umfassenden Reformen sind Teil der zentralen Aufgaben der neuen Bundesregierung, um zu klären, was künftig wo und von wem angeboten wird, sowie wer die Kosten trägt.