
Am 16. Januar 2025 kam es am Ingolstädter Hauptbahnhof zu einem spektakulären Vorfall, der nicht nur die Passagiere, sondern auch die Bundespolizei in Alarmbereitschaft versetzte. Ein 40-jähriger Mann aus Ungarn, der ohne Fahrschein unterwegs war, sprang auf einen anfahrenden ICE 786 nach Lübeck, als dieser gerade in Bewegung setzte.
Der Ungar hatte zuvor in München in den Zug eingestiegen, um seine Reise fortzusetzen. Während des Zwischenstopps in Ingolstadt nutzte er die Gelegenheit, um eine Zigarette zu rauchen. Als der Zug plötzlich wieder anrollte, sprang er auf eine Halterung zwischen zwei Waggons und klammerte sich an Kabelsträngen fest. Diese wahrlich das Leben riskierende Aktion fand bei Geschwindigkeiten von bis zu 282 km/h statt, was die Gefahr dieser mutigen, aber unüberlegten Tat unterstreicht.
Notbremsung und Festnahme
Gegen 15 Uhr erhielt die Bundespolizei eine Meldung vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord. Zeugen hatten beobachtet, wie der Mann sich an den Kabelsträngen festhielt. Aufgrund der gravierenden Sicherheitslage forderte die Bundespolizei eine Notbremsung am Bahnhof Kinding an. Der Triebfahrzeugführer folgte dieser Aufforderung und stoppte den Zug.
Ein mitfahrender Polizeibeamter übernahm daraufhin die Kontrolle über den ungebetenen Passagier und stellte den Mann fest. Der Ungar wurde in den Zug zurückgebracht, wo er später von der Bundespolizei in Nürnberg in Empfang genommen wurde. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet, wofür § 265a StGB zur Anwendung kommt. Dieser Paragraph regelt, dass Dienstleistungen, wie die Beförderung im Zug, nur gegen Entgelt in Anspruch genommen werden dürfen.
Die rechtlichen Folgen
Das genaue Vorgehen im Fall des Ungars zeigt, wie wichtig es ist, die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr zu wahren. Das Erschleichen von Leistungen wird als eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit angesehen. Die Bundespolizei stellte klar, dass diese Art des „S-Bahn- oder Zugsurfens“ nicht nur illegal, sondern auch extrem gefährlich ist.
Zusätzlich zur Problematik des Erschleichens von Leistungen könnte der Mann auch mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer betriebsstörenden Handlung rechnen. Solche Handlungen umfassen, dass die Sicherheit und Ordnung im Zugbetrieb empfindlich gestört werden. Bei Verurteilung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden, es sei denn, ein schwererer Straftatbestand liegt vor, wie etwa Betrug oder Diebstahl.
Die Vorfälle in Ingolstadt sind ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtig das Sicherstellen von Sicherheitsvorkehrungen im Bahnverkehr ist. In einer Zeit, in der die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an Bedeutung gewinnt, mahnt die Bundespolizei zur Vorsicht und verdeutlicht, dass solche Leichtsinnsakte ernste Konsequenzen nach sich ziehen können.