
Der Gemeinderat Kötz hat den Haushalt für das Jahr 2025 im zweiten Anlauf mit einer bedeutenden Entscheidung verabschiedet. Im Rahmen einer überarbeiteten Berechnung, die Kämmerin Silvia Quenzer auf Wunsch der Ratsmitglieder erstellte, wurde die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 250 Prozentpunkten auf 225 Prozentpunkte gesenkt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die neue Berechnungsgrundlage auf Gemeindeebene aufkommensneutral bleibt und keine zusätzlichen Mehreinnahmen zur Folge hat, wie Augsburger Allgemeine berichtet.
Die Diskussion um die Grundsteuer hat in der Gemeinde Kötz an Brisanz gewonnen, insbesondere im Hinblick auf die neue Grundsteuerreform. Diese Reform, die aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 hervorgeht, verlangt eine Neubewertung von rund 36 Millionen Immobilien in Deutschland bis Ende 2024. Das Ziel der Reform ist es, die auf veralteten Einheitswerten basierenden Berechnungen abzulösen und die Grundsteuer auf Grundlage eines neuen Bundesmodells zu erheben. Ab 2025 müssen die neue Grundstückswerte an die Finanzämter übermittelt werden, wie aus den Informationen von BUP Kommunalberatung hervorgeht.
Haushaltsplan 2024
<pBereits für das Haushaltsjahr 2024 hat die Gemeinde Kötz klare finanzielle Rahmenbedingungen gesetzt. Der Verwaltungshaushalt belief sich auf insgesamt 8.988.410,00 Euro, während der Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben von 3.360.000,00 Euro umfasste. Für die Gemeinde wurden keine Kreditaufnahmen für Investitionen oder Verpflichtungsermächtigungen festgelegt, um eine stabile Finanzlage zu gewährleisten, wie im Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Günzburg dargelegt ist Wittich.
Die Festsetzung der Steuersätze für 2024 reflektiert die Bemühungen der Gemeinde um eine angemessene Steuerpolitik. Die Hebesätze für die Grundsteuer lagen bei 310 v.H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Grundstücke, während die Gewerbesteuer auf 320 v.H. festgelegt wurde. Dies gibt einen Einblick in die finanzielle Strategie Kötz’, deren Umsetzung am 1. Januar 2024 in Kraft trat.
Ausblick auf die Grundsteuerreform
Die bevorstehende Grundsteuerreform wird Veränderungen in der kommunalen Finanzplanung mit sich bringen. Die Kommunen sind sowohl Steuergläubiger als auch Steuerschuldner und müssen ihren Hebesatz überprüfen, um die Auswirkungen der Reform zu neutralisieren. Diese Unsicherheit über die Grundsteuerreform, bis die neuen Grundstückswerte und Steuermesszahlen bereitgestellt werden, erfordert von den Kommunen eine sorgfältige Planung und Anpassung ihrer Strategien.
Die Grundsteuer bleibt eine zentrale Finanzierungsquelle für die Gemeinden, hinter der Gewerbesteuer und dem Kommunalanteil an der Einkommenssteuer. Die Modernisierung der Verwaltungsabläufe, insbesondere durch digitale Aktenführung und papierlose Verfahren, könnte entscheidend sein, um die Effizienz bei der Umsetzung der Reform zu steigern und Ressourcen zu schonen. Die Kötzer Verwaltung steht vor der Aufgabe, die Rohdaten für die Neuberechnung zu erfassen, um der Herausforderung gerecht zu werden.