
Ab dem Jahr 2025 bringt die Neuregelung der Grundsteuer in Fürstenfeldbruck erhebliche Veränderungen mit sich. Die Anpassung der Hebesätze hat bereits für großen Unmut unter den Immobilienbesitzern gesorgt. Insbesondere die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 350 auf 480 Prozentpunkten stößt auf Kritik. Wie Merkur berichtet, bezahlt Michael Eibl, Eigentümer eines Einfamilienhauses, nun 722 Euro statt 544 Euro. Die zusätzliche steuerliche Belastung resultiert aus einem Stadtratsbeschluss zur Haushaltskonsolidierung, welcher der Stadt Einnahmen von rund einer Million Euro bringen soll.
Die Veränderung in Fürstenfeldbruck ist Teil eines bundesweiten Trends, der von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angestoßen wurde. Dieses führte am 10. April 2019 zu einer grundlegenden Reform der Grundsteuer. Die bisherigen Einheitswerte, die aus den Jahren 1964 und 1935 stammen, wurden als verfassungswidrig erklärt. Diese Werte vernachlässigten die Wertentwicklung von Immobilien und führten zur Ungleichbehandlung unter den Eigentümern. Wie die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert, sind fast alle Menschen in Deutschland von der Grundsteuer betroffen, da Mieter diese indirekt über Betriebskosten bestritten müssen.
Reaktionen der Kommunen
In der Region ist die Reaktion auf die Hebesatzanpassungen unterschiedlich. Die Gemeinde Eichenau erwartet Mehreinnahmen von rund 300.000 Euro durch eine Anpassung des Hebesatzes von 330 auf 450 Prozent. Bürgermeister Peter Münster verteidigt diese Erhöhung als notwendig, um die Gemeindefinanzen zu stärken. In Maisach wird mit zusätzlichen 800.000 Euro gerechnet, um zahlreiche soziale Dienste und neue Stellen zu finanzieren.
Im Gegensatz dazu hat sich Alling entschieden, den Hebesatz von 350 auf 290 Prozent zu senken, um die Bürger nicht zusätzlich zu belasten. Emmering hingegen hat die Hebesätze vorerst nicht angepasst, da rechtliche Unsicherheiten bestehen. Die Gemeinde plant, im kommenden Jahr eine Diskussion über die Hebesätze zu führen.
Zusammenhang mit der Grundsteuerreform
Der Handlungsbedarf ergibt sich aus dem Grundsteuerreformgesetz, das eine Neuregelung dieser Steuer bis spätestens 31. Dezember 2024 vorsieht. Die Reform soll die Grundsteuer gerechter und aktueller gestalten, was angesichts veralteter Werte aus der Vergangenheit essentiell ist. Alternativen wie das Kostenwertmodell und das Bodenwertmodell stehen zur Debatte, wobei das erste von 14 der 16 Bundesländer bevorzugt wird. Dies zeigt, wie wichtig die Grundsteuer für die kommunale Haushaltsplanung ist und welche Auswirkungen die Neuregelungen auf die Mieten und Immobilienbesitzer haben können.
Die Grundlagen der Grundsteuerreform sind wissenschaftlich fundiert und bedürfen einer transparenten Kommunikation, insbesondere für Kommunen wie Fürstenfeldbruck, die sich auf neue finanzielle Rahmenbedingungen einstellen müssen. Informationen zu Empfehlungen für Hebesatzanpassungen wurden bereits von der Hessischen Steuerverwaltung erarbeitet, um die notwendigen Änderungen übersichtlich darzustellen, was auch für andere Gemeinden von Interesse sein könnte dort.