
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft, die auch für die Gemeinde Fürstenfeldbruck erhebliche Veränderungen mit sich bringt. Die Anpassungen basieren auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bereits im Jahr 2019 die bisherigen Regelungen als verfassungswidrig eingestuft hatte. Ein Grund für diese Entscheidung waren die veralteten Einheitswerte aus den Jahren 1964 und 1935, die zu Ungleichbehandlungen bei der Besteuerung von Immobilien führten. Laut [bpb.de] müssen die 35 Millionen betroffenen Grundstückseigentümer nun eine Neuberechnung ihrer Grundsteuer erwarten.
In Fürstenfeldbruck resultiert die Reform in einer Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 350 auf 480 Prozentpunkte. Dies bedeutet, dass einige Immobilienbesitzer, wie Michael Eibl, nun höhere Beträge zahlen müssen. Eibl wird 722 Euro anstelle von 544 Euro an Grundsteuer zahlen, was einer Erhöhung um 178 Euro entspricht. Er äußert Unmut über die zusätzliche Steuerlast, die er mit der angespannten Haushaltslage der Stadt in Verbindung bringt. [merkur.de] berichtet, dass die Erhöhung des Hebesatzes der Stadt zusätzliche Einnahmen von rund einer Million Euro bringen soll.
Finanzielle Auswirkungen für die Kommunen
Die neuen Regelungen haben direkte finanzielle Folgen für zahlreiche Kommunen. In Eichenau beispielsweise wird mit Mehreinnahmen von rund 300.000 Euro gerechnet, nachdem der Hebesatz von 330 auf 450 Prozent erhöht wurde. Bürgermeister Peter Münster verteidigt diese Entscheidung und sieht die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung. Auch in Maisach wird eine Steigerung der Einnahmen von etwa 800.000 Euro prognostiziert, während Bürgermeister Hans Seidl von einer „etwas mehr Belastung“ für die Grundstückseigentümer und Mieter spricht. Fürstenfeldbruck und Eichenau sind somit Teil einer breiteren Entwicklung, die durch lokale Stadtratsbeschlüsse zur Verbesserung der Haushaltslage initiiert wurde.
In Alling hingegen entschied man sich, den Hebesatz von 350 auf 290 Prozent zu senken, um den Bürgern eine finanzielle Entlastung zu bieten. Emmering hat bisher von Anpassungen abgesehen und wird die Verfassungskonformität der Grundsteuerreform abwarten. Bürgermeister Stefan Floerecke kündigte an, dass im kommenden Jahr erneut über die Hebesätze diskutiert wird.
Reform als Reaktion auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil
Die Reform der Grundsteuer ist ein Ergebnis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2019, das das alte System als problematisch einstufte. Die neue Berechnung basiert auf drei Hauptfaktoren: dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz. Der Grundsteuerwert wird durch Faktoren wie den Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete beeinflusst. Dabei spielt auch das Mietniveau der Gemeinde eine entscheidende Rolle; höhere Mietniveaus tragen zu höheren Grundsteuerzahlungen bei. [vorreiter-zeitung.de] verdeutlicht, dass in diesem Kontext auch der soziale Wohnungsbau durch einen zusätzlichen Abschlag von 25 Prozent auf die Steuermesszahl entlastet wird.
Die Reform wird viele Grundstückseigentümer vor neue Herausforderungen stellen. Trotz einer Senkung der Steuermesszahl gibt es Berichte, dass die Belastung dennoch steigen könnte. Die endgültige Höhe der Grundsteuer wird mit den neuen Grundsteuerbescheiden im Jahr 2025 bekanntgegeben. Zudem führt die Einführung der neuen Grundsteuer C, die auf unbebaute Grundstücke abzielt, zu weiteren Änderungen in der Landschaft der kommunalen Besteuerung und soll Anreize zur Bebauung schaffen.