
Im Zeitraum vom 24. bis 25. Januar 2025 kam es im Gemeindebereich Pastetten, insbesondere in der Schulstraße, zu einer Reihe von Vandalenakten, die großen Schaden anrichteten. Nach ersten Ermittlungen der Polizei wurden mehrere Sachbeschädigungen festgestellt, die darauf hindeuten, dass die Taten in einem Zusammenhang stehen. Laut ED-Live beträgt der Gesamtschaden über 5.000 Euro.
Die Schäden umfassen die Beschädigung einer Hauswand und der Klingel der Grundschule, das Entwenden eines Briefes aus einem Briefkasten sowie das Herausreißen von Pflastersteinen aus dem Boden. Weiterhin wurden Wände der Schule mit Eiern beworfen und der Boden mit Farbe beschmiert. Auch eine Laterne am Parkplatz vor dem Rathaus wurde beschädigt, und es gab Hinweise darauf, dass Müll im Bereich des Bauhofs angezündet wurde.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Sachbeschädigung
In Deutschland ist Sachbeschädigung eine häufig vorkommende Straftat und wird gemäß § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) bestraft. Das Gesetz sieht vor, dass Eigentum Dritter geschützt werden muss. Eine Sachbeschädigung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine fremde Sache beschädigt, zerstört oder ohne Zustimmung des Eigentümers verändert. Dabei kann es sich um jeden körperlichen Gegenstand handeln, sei es beweglich oder unbeweglich, beispielsweise Autos, Kleidung oder Gebäude. Tiere gelten rechtlich ebenfalls als Sachen, wie im § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert, so Kujus Strafverteidigung.
Die Tathandlungen können die vorübergehende Beeinträchtigung, die vollständige Zerstörung oder das Verändern des Erscheinungsbildes umfassen. Wesentlich ist, dass vorsätzlich handelt; fahrlässige Beschädigungen sind nicht strafbar. Beispielsweise kann das Werfen von Eiern an eine Hauswand als Sachbeschädigung gewertet werden, da es das Erscheinungsbild des Gebäudes erheblich beeinträchtigt. Auch die mutwillige Beschädigung durch Feuer, wie im Fall des angezündeten Mülls, fällt unter diesen Paragraphen.
Ermittlungen und Hinweise
Die Polizei hat bereits ein Ermittlungsverfahren zu den Vorfällen eingeleitet. Hinweise von der Bevölkerung sind entscheidend, um die Täter zu ermitteln. Bürger, die Informationen zu den Vandalenakten haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 08122/9680 an die Polizei Erding zu wenden.
Angesichts der verschiedenen Formen der Sachbeschädigung sind die möglichen Strafen je nach Schwere des Delikts unterschiedlich. Bei geringfügigem Schaden oder Ersttätern kann eine Geldstrafe verhängt werden. Wiederholte Taten oder hoher Sachschaden können mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Zusätzlich können präventive Maßnahmen wie Videoüberwachung und Aufklärungskampagnen helfen, solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.