
Im Landkreis Erding beobachten Eigentümer einen deutlichen Anstieg ihrer Grundsteuerbeträge, da die neuen Grundsteuerbescheide aktuell von Gemeinde zu Gemeinde versendet werden. Diese Umstellung erfolgt von einem Wert- auf ein Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer, was insbesondere die Haushalte in Taufkirchen betrifft. Hier stiegen die Steuern für ein Wohnhaus von 26,90 Euro auf 199,12 Euro und für Nebengebäude von 23,62 Euro auf 485,64 Euro. Der dortige Hebesatz wurde für 2023 von 320 auf 380 Prozent erhöht. Winfried Eckert aus Erding berichtet gar von einer Erhöhung seiner Grundsteuer von 42 Euro auf nun 447 Euro bei einem Hebesatz von 450 Prozent. Diese Neuerungen betreffen nicht nur Taufkirchen, auch in Oberding kam es zu einer Erhöhung von 232 auf 429 Euro, trotz eines gleichbleibenden Hebesatzes von 250 Prozent. In Fraunberg meldete ein Leser eine Steigerung um 189,25 Euro, was einer Erhöhung von 50 Prozent entspricht.
Der Amtsleiter des Finanzamtes Erding, Holger Raub, weist darauf hin, dass das neue System gravierende Unterschiede zum vorherigen hat. Die Grundsteuer wird in den Kategorien Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Grundsteuer B für Grundstücke und Immobilien berechnet, wobei persönliche Verhältnisse der Grundstückseigentümer nicht berücksichtigt werden. Experten empfehlen, die Angaben zu den Wohnflächen und den eingetragenen Werten im Bescheid zu überprüfen. Fehler wie doppelte Angaben von Wohnflächen können zu einer höheren Steuerlast führen. Bei festgestellten Fehlern raten die Behörden, sich umgehend an das Finanzamt zu wenden. Außerdem sollten Beschwerdestellen in der Gemeinde aufgesucht werden, wenn eine Erhöhung des kommunalen Hebesatzes festgestellt wird.
Die Grundlagen der Grundsteuerberechnung
Die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer unterscheiden sich zwischen den beiden Kategorien. Für die Grundsteuer A basiert die Berechnung auf dem Ertragswert des Betriebs und umfasst mehrere Stufen. Zuerst wird die Fläche des Betriebs mit einem nutzungsabhängigen, pauschalen Faktor multipliziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Das darauf basierende Grundsteuerwert wird anschließend mit der Grundsteuermesszahl weiterverarbeitet, um letztlich die Grundsteuer zu erhalten.
Die Grundsteuer B hingegen verwendet die Flächen der Grundstücke und deren Nutzung. Hier wird zunächst die Fläche des Grundstücks oder Gebäudes in Quadratmetern mit einem festgelegten Preis pro Quadratmeter multipliziert. Anschließend wird dieser Betrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Auch hier sind Ermäßigungen für denkmalgeschützte Gebäude und sozialen Wohnungsbau vorgesehen.
Einblick in die Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und soll vor allem gewährleisten, dass Hauseigentümer nicht übermäßig belastet werden im Vergleich zu Unternehmen. Die Umsetzung variiert zwischen den Bundesländern; viele nutzen das bundesweite Modell, während einige eigene Regelungen eingeführt haben. Ein entscheidendes Element in der Berechnung bleibt der Hebesatz, dessen Festlegung durch Rückmeldungen der Kommunen unterstützt wird. Schleswig-Holstein und andere Bundesländer zeigen bereits, wie diese Hebesätze für 2025 festgelegt werden müssen.
Einige Bundesländer, wie Rheinland-Pfalz, planen Unterschiede in den Hebesätzen zur Entlastung von Wohnimmobilien. In Hamburg wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 540 auf 975 Prozent angehoben. In Berlin hingegen wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 810 auf 470 Prozent gesenkt, während neue Billigverteilungen von Hebesätzen in Hessen und anderen Bundesländern abgeschlossen wurden. Die infrastrukturellen Veränderungen, die mit der Grundsteuerreform einhergehen, bringen auch rechtliche Auseinandersetzungen mit sich; bereits eingereichte Klagen gegen die Reform wurden teils vor verschiedenen Finanzgerichten abgewiesen.
In Anbetracht dieser grundlegenden Veränderungen müssen Haushalte und Betriebe sich proaktiv mit den neuen Gegebenheiten auseinandersetzen, um mögliche Fehler und, damit verbunden, hohe finanzielle Belastungen zu vermeiden. Daher ist es ratsam, die Bescheide genau zu prüfen und sich bei Unsicherheiten direkt an die zuständigen Behörden zu wenden.