Erding

Grundsteuerreform 2025: So treffen steigende Werte die Eigentümer!

Im Landkreis Erding sorgen die neuen Grundsteuerbescheide für Unmut unter den Immobilienbesitzern. Laut Merkur klagen viele Eigentümer über die gestiegenen Grundsteuerbeträge, die aufgrund der Reform ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Das neue Flächenmodell ersetzt das bisherige Wertmodell, was bei vielen zu Verwirrung und Unbehagen führt.

Die Grundsteuer wird nun auf Basis von Grundstücksfläche, Lage und Bodenrichtwert errechnet. Dies führt oftmals zu drastischen Erhöhungen, wie ein Beispiel aus Taufkirchen zeigt: Dort stieg die Grundsteuer für ein Wohnhaus von 26,90 Euro auf 199,12 Euro, und für ein Nebengebäude von 23,62 Euro auf 485,64 Euro. Ein weiterer Eigentümer aus Erding berichtete von einer Erhöhung von 42 auf 99 Euro, was bei einem Hebesatz von 450 zu einem neuen Betrag von 447 Euro führt. Auch in Oberding sind die gestiegenen Werte spürbar, wo ein Anstieg von 232 Euro auf 429 Euro registriert wurde, obwohl der Hebesatz gleich blieb. In Fraunberg stieg die Grundsteuer um über 50 Prozent auf 189,25 Euro.

Aufklärung und Überprüfung der Angaben

Die Grundsteuerreform betrifft nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter, die von den gestiegenen Kosten indirekt betroffen sind. Die Reform gilt in ganz Deutschland und bringt unterschiedliche Methoden zur Berechnung mit sich. So wird in Baden-Württemberg z.B. ein Bodenwertmodell angewendet, das die Grundstücksgröße und die zuletzt vor drei Jahren festgelegten Bodenrichtwerte berücksichtigt. Die Art der Bebauung hat in diesem Bundesland keinen Einfluss auf die Grundsteuerhöhe.

Kritik und rechtliche Bedenken

Die Reform stößt auf zahlreiche Kritiken, insbesondere seitens Verbraucherschutzorganisationen und dem Bund der Steuerzahler. Diese warnen vor erheblichen Steuersteigerungen und befürchten, dass die Reform vielen Eigentümern und Mietern schwer zu schaffen machen wird. Juristen, darunter Professor Gregor Kirchhof, haben die neue Grundsteuer bereits als verfassungswidrig eingestuft. Zudem sind eine Vielzahl von Musterklagen gegen die Reform in Vorbereitung.

Immobilienbesitzer sind zunächst verpflichtet, die neuen Grundsteuerbeträge zu zahlen, auch wenn sie in den Bescheiden Fehler vermuten. Einsprüche sind nur möglich, wenn die Kommune nicht korrekt gerechnet hat. Grundstückseigentümer, die bereits 2023 Einspruch eingelegt haben, müssen in der Regel nichts weiter unternehmen, während solche, die nicht rechtzeitig geklagt haben, meist nur schwerere Optionen bleiben. In Rheinland-Pfalz muss der Grundsteuerwert 40 Prozent über dem Verkehrswert liegen, in Baden-Württemberg sind es 30 Prozent, was bei den Eigentümern für zusätzliche Unsicherheiten sorgt.

Die Grundsteuererklärung ist elektronisch über ELSTER einzureichen, und die erforderlichen Unterlagen umfassen unter anderem Angaben zum Baujahr, zur Grundstücks- und Gebäudegröße sowie zur Nutzungsart. Das neue System kann potenziell komplexe Änderungen für die Finanzämter und Immobilienbesitzer mit sich bringen; es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln werden.

Die Herausforderungen, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben, sind vielfältig und betreffen die gesamte Immobilienlandschaft in Deutschland. Die Unsicherheiten und die vielfältigen Ansprüche der Eigentümer und Mieter werden die nächsten Monate prägen, während die Behörden versuchen, die neue Gesetzgebung umzusetzen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
swrfernsehen.de
Mehr dazu
bodenrichtwerte-deutschland.de

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