
Die Grundsteuerreform in Deutschland tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, und die ersten Grundsteuerbescheide treffen bereits im Landkreis Erding ein. Eigentümer großer Grundstücke müssen dabei mit drastischen Erhöhungen rechnen. Die Umstellung erfolgt von einem Wert- auf ein Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer. Dies bedeutet, dass der messbare Betrag mit einem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert wird. Dies führt in vielen Fällen zu signifikanten bzw. sogar empfindlichen Beiträgen.
Ein Beispiel aus Taufkirchen zeigt die drastischen Erhöhungen: So wird die Grundsteuer für ein Wohnhaus von 26,90 Euro auf 199,12 Euro steigen, während Nebengebäude von 23,62 Euro auf 485,64 Euro ansteigen. Der Hebesatz für die Gemeinde Taufkirchen wurde 2023 von 320 auf 380 Prozent erhöht. Aber auch in Erding müssen Eigentümer mit zusätzlichen Belastungen rechnen: Winfried Eckert berichtet von einer Erhöhung von 42 auf 99 Euro. Damit zahlt er nun insgesamt 447 Euro.
Erhöhung der Hebesätze und individuelle Belastungen
Die Änderungen sind jedoch nicht auf Taufkirchen und Erding beschränkt. Ein Leser aus Oberding meldet eine Erhöhung seiner Grundsteuer von 232 auf 429 Euro, trotz gleichbleibendem Hebesatz von 250. In Fraunberg berichtete ein Anwohner von einer Steigerung um 189,25 Euro, also um 50 Prozent. Diese neuen Bescheide beruhen auf den neuen Bewertungsgrundlagen, die seit der Reform angewandt werden.
Das Finanzamt hat zudem angekündigt, umfassende Aufklärungsarbeit zur neuen Gesetzesreform zu leisten. Amtsleiter Holger Raub erklärte, dass das neue System gravierend vom vorherigen abweicht. Experten raten den betroffenen Bürgern, die Wohnflächen und die eingetragenen Werte auf Richtigkeit zu überprüfen. Flechter wie doppelte Angabe von Wohnflächen können zu höheren Beträgen führen und sollten zeitnah korrigiert werden.
Schritte für betroffene Immobilienbesitzer
Es gibt mehrere Schritte, die Immobilienbesitzer unternehmen können, um mit den neuen Grundsteuerbescheiden umzugehen. Nach der Einreichung der Grundsteuererklärung erhält man vom Finanzamt zwei Bescheide. Der Grundsteuermessbescheid legt den Messbetrag fest. Eine sorgfältige Prüfung auf mögliche Fehler ist essenziell, wie Steuerzahler.de berichtet.
- Fehlerbeseitigung: Unstimmigkeiten müssen beim Finanzamt beantragt werden.
- Widersprüche: Erfolgsaussichten gegen den Grundsteuerbescheid sind gering.
- Härtefallregelung: Bei drohender Existenzgefährdung sind Erlassanträge möglich.
- Bürgerbeteiligung: Einflussnahme auf Hebesatzgestaltung durch Anträge und Einwendungen.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Finanzierungsgrundlagen zu modernisieren und die Steuerbelastung gerechter zu verteilen. Dennoch gibt es bundesweit Beschwerden über die Ungerechtigkeit und Ungenauigkeit der Reform, wobei sich Verbraucherverbände und der SWR besorgt über die Auswirkungen auf die Eigentümer äußern.
Es bleibt abzuwarten, wie Kommunen die neue Möglichkeit zur Anpassung der Hebesätze bis zum gesetzlich festgelegten Termin im Juni nutzen werden. Während einige bereits angekündigt haben, werden andere noch die neuen Bescheide abwarten. Immobiliensparer und Mieter in den betroffenen Gebieten sind gefordert, die Entwicklungen genau zu verfolgen und sich gegebenenfalls rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.