
Im Landkreis Donau-Ries haben 20 Kursteilnehmer erfolgreich den Qualifizierungskurs zur Tagespflegeperson und Assistenzkraft für Kindertagesstätten abgeschlossen. Der Kurs, der von September 2024 bis Januar 2025 stattfand, umfasst insgesamt 160 Unterrichtseinheiten und deckt einen breiten Bereich ab, der von der Bildung und Betreuung von Vorschulkindern bis hin zu rechtlichen und organisatorischen Aspekten der Kinderbetreuung reicht. Das Hauptziel der Ausbildung war es, die Teilnehmer praxisnah auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. Dies wurde durch den Fokus auf praxisnahe Inhalte erreicht, die in einem abschließenden Kolloquium im Januar demonstriert wurden. Hier konnten die Teilnehmer ihr erworbenes Wissen und ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Radioschwaben berichtet, dass das Landratsamt Donauwörth die Bedeutung gut ausgebildeter Fachkräfte für die frühkindliche Bildung und Betreuung betont und engagierte Bürgerinnen und Bürger bei beruflichen Veränderungen unterstützt.
Dieser Qualifizierungskurs ist Teil der größeren Initiative zur Professionalisierung von Kindertagespflegepersonen, die von der Landesregierung unterstützt wird. Um die Handlungskompetenzen der Fachkräfte zu stärken, wurden Professionalisierungskorridore geschaffen. Eine wichtige Ergänzung zur Grundqualifizierung nach dem QHB ist die niedersächsische Aufbauqualifizierung Kindertagespflege, die mit 120 Unterrichtseinheiten ausgestattet ist. Diese Ausbildungsformen richten sich an Personen, die bereits eine Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum (160 UE) absolviert haben, und ermöglichen einen Quereinstieg in die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenzkraft. Das Bildungsportal Niedersachsen weist darauf hin, dass die Aufbauqualifizierung in verschiedene Bereiche unterteilt ist, darunter Eltern- und Familienbildung, Organisation und Management, sozialräumliche Vernetzung sowie pädagogische Arbeit mit Kindern.
Unterstützung und Finanzierung
Ein wesentliches Element der Aufbauqualifizierung ist die Möglichkeit, den Berufsabschluss als pädagogische Assistenzkraft nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 NKiTaG zu erwerben. Dieser Abschluss öffnet den Zugang zum regulären Arbeitsmarkt in Kindertagesstätten. Das Land Niedersachsen gewährt zudem finanzielle Unterstützung für anerkannte Weiterqualifizierungen von bis zu 400 Unterrichtseinheiten gemäß § 35 Abs. 6 NKiTaG. Lokale Bildungsträger und die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind für die Durchführung dieser Programme zuständig und bieten Informationen rund um die Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Die Initiative zur Weiterbildung und die damit verbundenen Möglichkeiten sind entscheidend, um die Qualität der frühkindlichen Bildung in der Region zu steigern. Nicht nur die Ausbildung von Fachkräften ist von Bedeutung, sondern auch die Begleitung und Unterstützung derjenigen, die sich für eine Karriere im Bereich der Kindertagesbetreuung entscheiden. Durch diese Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, eine hochwertige Betreuung und Förderung von Kindern im Vorschulalter sicherzustellen.