Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Regelungen im Bereich Kindergeld und Kinderfreibeträge. Die Bundesregierung hat diese Maßnahmen beschlossen, um Familien finanziell zu entlasten. Laut anwalt.de steigt das monatliche Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind. Dies bedeutet einen Jahresgewinn von 60 Euro für Familien mit einem Kind und 120 Euro für Familien mit zwei Kindern.
Zusätzlich erfolgt eine Anpassung des Kinderfreibetrags. Der Freibetrag erhöht sich um 30 Euro auf nun 3.336 Euro pro Elternteil. Insgesamt liegt der Kinderfreibetrag somit bei 4.800 Euro pro Elternteil, einschließlich des Freibetrags für den Erziehungs-, Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf, der jährlich 1.464 Euro beträgt.
Günstigerprüfung und steuerliche Aspekte
Ein zentraler Punkt im Bezug auf Kindergeld und Kinderfreibeträge ist die Entscheidung für die vorteilhafteste Option. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch, die berücksichtigt, welches Modell für die betroffenen Familien finanziell bessergestaltet ist. Während das Kindergeld insbesondere für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen Vorteile bietet, können Kinderfreibeträge für Familien mit höherem Einkommen eine bessere Steuerentlastung darstellen.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Elternpaar mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von über 80.000 Euro profitiert durch den Kinderfreibetrag, da dieser direkt vom Einkommen abgezogen wird. Dies führt zu einer spürbaren Reduzierung der Steuerlast.
Änderungen im Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag
Ein weiterer Aspekt sind die neuen Regelungen zum Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag. Der Kinderzuschlag wird ab dem 1. Januar 2024 von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind erhöht. Der Kindersofortzuschlag, der seit 2022 besteht, wird ebenfalls ab 2025 um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat aufgestockt, um besonders bedürftigen Familien zu helfen.
Die geschätzten Erhöhungen für Kinderfreibeträge sind ebenfalls signifikant. Der Freibetrag soll bis 2026 schrittweise auf 9.756 Euro pro Kind steigen. Damit wird die staatliche Unterstützung für Familien sowohl bei der direkten monatlichen Zahlung als auch in der Steuerentlastung zunehmend an die aktuellen Lebenshaltungskosten und Bedürfnisse angepasst.
Zusammengefasst bietet die Reform der Familienförderung eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten, die Eltern helfen sollen, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Es wird empfohlen, individuelle Gestaltungsmodelle mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu besprechen, um das Beste aus diesen neuen Regelungen herauszuholen.