
Ein 54-jähriger Radstädter sah sich in einem aktuellen Rechtsstreit mit einem Verkäufer konfrontiert, der ihm einen Toyota Land Cruiser angeboten hatte, der aus dem Kosovo-Krieg stammte. Der Wagen wurde von einem Spezialisten aus dem Berchtesgadener Land als „tippi toppi“ beschrieben. Der Käufer zahlte stolze 15.500 Euro, war jedoch nach sechs Monaten enttäuscht, als zahlreiche Mängel ans Licht kamen, wie die PNP berichtet.
Zu den Mängeln gehören unter anderem Ölverluste, kaputte Pumpen sowie versteckte Löcher unter den Bodenmatten und durchgerostete Aufhängungen. Trotz des hohen Kilometerstands von 286.000 Kilometern hatte der Verkäufer dem Käufer versichert, dass das Fahrzeug „gerade mal eingefahren“ sei. Nach dem Kauf vermerkte der Käufer, dass gleich drei Werkstätten in Salzburg weitere Schäden feststellten.
Rechtliche Auseinandersetzung
Die juristische Auseinandersetzung über die Mängel des Autos hat bereits zu einem Strafverfahren geführt. Der Verkäufer weigerte sich, das Fahrzeug zurückzunehmen, und reagierte nicht mehr auf Anfragen des Käufers. Der Verteidiger des Verkäufers argumentierte, dass viele der festgestellten Mängel nicht erkennbar gewesen seien und das Auto als „Kriegsfahrzeug“ betrachtet werden müsse. Ein Gutachten, das dem Richter übergeben wurde, legte dokumentieren Mängel dar und stellte klar, dass diese nicht professionell behoben worden waren.
Richter Josef Haiker wies darauf hin, dass die Mängel bereits im Sommer 2023 angezeigt worden waren. Es besteht die Möglichkeit, dass ein neues Gutachten angefordert wird. Das Verfahren wurde vorerst ausgesetzt, während weitere Zeugen gehört werden sollen, und eine Entscheidung auf dem Büroweg angekündigt wurde.
Versicherung und rechtliche Aspekte beim Autokauf
In Bezug auf den Autokauf ist es wichtig, die aktuellen Regelungen zu berücksichtigen. Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Vorschriften für Kaufverträge zwischen privaten Käufern und gewerblichen Verkäufern. Händler sind verpflichtet, Fahrzeuge genau zu beschreiben und Abweichungen vom üblichen Zustand kenntlich zu machen. Die neuen Regelungen der ADAC erfordern, dass Verkäufer potenziellen Käufern vor Vertragsabschluss umfassende Informationen bereitstellen.
Den Käufern steht das Recht zu, dass bei Sachmängeln der Händler verpflichtet ist, diese kostenfrei zu beheben, vorausgesetzt, die Mängel waren bereits bei der Übergabe vorhanden. Besonders relevant ist zudem, dass Mängel, die innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf auftreten, als bereits bei Übergabe vorhanden gelten. Sofern der Händler die Haftung nicht klar im Vertrag anpasst, gelten spezifische Fristen für die Verjährung von Sachmängelansprüchen, die beachtet werden müssen.
Die Entwicklungen rund um dieses Verfahren werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge, vor allem solcher mit einer umstrittenen Geschichte, entstehen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Kaufabwicklung spielen dabei eine entscheidende Rolle.