
Im Main-Taunus-Kreis hat die „Ambulante Ethikberatung“ Fuß gefasst. Dieses neue Pilotprojekt zielt darauf ab, Patienten und Angehörige in schwierigen Entscheidungssituationen beim Gesundheitsmanagement zu unterstützen. *bgland24.de* berichtet, dass insbesondere Menschen mit schweren Erkrankungen und deren Familien von dieser Initiative profitieren sollen.
Die „Rote Hand“ ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Ethikberatung. Dieses Konzept erlaubt es Patienten, ihren Wunsch nach einer palliativmedizinischen Versorgung klar zu kommunizieren und somit zu verhindern, dass in Notfällen lebensverlängernde Maßnahmen gegen ihren Willen durchgeführt werden. Diese Vorgehensweise wurde ins Leben gerufen, um zu gewährleisten, dass Patienten in Würde sterben können. Es basiert auf einem Vorfall, bei dem eine schwerst demente Patientin ohne Patientenverfügung ins Krankenhaus gebracht wurde. Die „Rote Hand“ fungiert dabei als verbindliches Stoppsignal für medizinisches Personal, das den Willen des Patienten verdeutlicht.
Überblick über die „Rote Hand“
Dr. Birgit Krause-Michel, Dr. Sabine von Silva-Tarouca und Rita Hafner erläutern in einer umfassenden Diskussion die Rahmenbedingungen für diese wichtige Maßnahme. Patienten erhalten die „Rote Hand“ durch ihren Hausarzt, der entsprechenden Protokolle ausfüllt. Dabei ist es entscheidend, dass der Aufkleber gut sichtbar, etwa auf der Patientenakte, angebracht wird. Er stellt nicht den Verzicht auf jegliche Behandlung dar, sondern fördert vielmehr eine auf Palliativmaßnahmen fokussierte Betreuung.
Angehörige sind oft besorgt, sie könnten für den Tod des Patienten verantwortlich gemacht werden. Hier kann die „Rote Hand“ helfen, Ängste abzubauen, indem sie den familiären Kontext klärt und den Nachdruck auf den Willen des Patienten legt. Für Patienten, die daheim versorgt werden, könnte dieser wichtige Hinweis auch im Hausnotruf hinterlegt werden.
Die Herausforderung der praktischen Umsetzung
Trotz der positiven Ansätze gibt es Herausforderungen bei der Umsetzung. Hausärzte berichten von Zeitmangel, was die Beratung zur „Roten Hand“ betrifft, zumal diese nicht von Krankenkassen finanziert wird. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, dass auch Notaufnahme-Ärzte die „Rote Hand“ ausstellen oder sie im Entlassungsbrief empfehlen. Das Lehrstück verrät viel über die Dringlichkeit und Notwendigkeit solcher ethischer Berater und Hilfsangebote in der täglichen Praxis.
Die „Ambulante Ethikberatung“ wurde von Madlen Overdick, Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin, angestoßen. Das Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises ist als zentrale Anlaufstelle für Ethikanfragen benannt. Dr. Birgit Bornheim, Leiterin des Gesundheitsamtes, unterstreicht die Bedeutung externer Moderatoren, um klare Entscheidungswege zu schaffen. Erste Anfragen bestätigen den Bedarf an dieser Art von Unterstützung.
Die ambulante Ethikberatung hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu helfen, sondern auch der Unterstützung bei Fragen zur Organspende und Zweitmeinungen zu dienen. Angesichts der zunehmenden Komplexität von Entscheidungen in der Palliativversorgung wird die Rolle der Ethikberatung immer wichtiger.
In einem weiteren Kontext behandelt das Thema auch die klinische Ethikberatung in Deutschland. Häufig stehen Experten vor Herausforderungen, insbesondere wenn es um Sterbewünsche von Patienten geht, die nicht an einer lebenslimitierenden Erkrankung leiden. *aekno.de* weist darauf hin, dass in Deutschland der Bedarf an ethischen Beratungsdiensten in der medizinischen Versorgung steigt. Sarbge Beispiel zeigt, wie entscheidend eine offene Kommunikation in der Palliativversorgung ist.
In einer Fallstudie wird die Situation einer 87-jährigen Patientin beleuchtet, die den freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken wünscht. In diesem Fall gibt es Unsicherheiten über ihre Entscheidungsfreiheit, da Gedächtnisverlust und Denkverlangsamung bei der Patientin festgestellt wurden. Dies verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig Ethikberatung ist, um über die Freiverantwortlichkeit von Patienten in solch kritischen Lebensphasen zu wahren. Der Umgang mit solchen komplexen Fällen erfordert sowohl Einfühlungsvermögen als auch umfassende fachliche Kenntnisse.
Die Einführung solcher ethischen Rahmenbedingungen könnte dazu beitragen, dass Patienten sich in der schweren Zeit des Sterbens besser unterstützt fühlen und ihre Wünsche in die medizinische Versorgung integriert werden. Die Diskussion um Selbstbestimmung und ethische Fragestellungen wird durch diese neue Initiative angestoßen und ist für die Gesellschaft von großer Bedeutung.