Berchtesgadener Land

Baumfällungen in Laufen: Aufschrei der Bürger und heftige Vorwürfe!

In Laufen führen aktuelle Baumfällungen zu heftigen öffentlichen Reaktionen. Die dortigen Bauhofmitarbeiter wurden unter anderem als „Mörder“ beschimpft. Diese Vorfälle folgten einem Geschehen am 13. Januar 2025, als Mitarbeiter des Bauhofs auf die Salzburger Allee gerufen wurden, um gefährdete Bäume zu fällen. Christian Reiter, der Geschäftsleiter der Stadt, prangerte diese Beschimpfungen als „Verrohung sondergleichen“ an und äußerte sich zur Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Die Stadtverwaltung sieht sich wegen des intensiven Widerstands aus der Bevölkerung gezwungen, klarere Informationen zu den Baumschutzregeln bereitzustellen. Kritiker argumentieren, dass nicht alle Baumschutzvorschriften ausreichend beachtet werden. Reiter stellte in diesem Zusammenhang klar, dass aus fachlicher Sicht, zu der auch Vertreter vom Bund Naturschutz gehören, diese Fällungen aufgrund akuter Gefahren für Leib und Leben zwingend notwendig seien.

Reaktionen aus der Bevölkerung

Die Reaktionen auf die Baumfällungen sind breit gefächert. Anwohner äußern ihre Sorgen in Leserbriefen und sozialen Medien, was Reiter als Ursache für die öffentliche Verwirrung anprangerte. Trotz der heftigen Kritik boten die Bauhofmitarbeiter an, ihre Handlungen zu erklären. Dies geschah, nachdem eine Frau den Mitarbeitern Fotos machte und sie beschimpfte.

Zusätzlich äußerte sich die Wirtschaftsreferentin Gabriele Hirche (SPD) zu den baulichen Gegebenheiten in der Region. Sie verwies auf „unterspülte“ Bäume, die an Hängen bei Lepperding und Gastag eine potenzielle Gefährdung darstellen. Hier steht die Stadt in der Verantwortung, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Baumschutzrichtlinien und deren Bedeutung

Das Thema Baumschutz ist in Deutschland klar geregelt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können Bäume und deren Lebensräume geschützt werden. Schützenswerte Bäume dürfen nicht ohne Weiteres gefällt werden, und für viele dieser Bäume ist eine behördliche Genehmigung notwendig. Besonders während der Vegetationszeit ist das Einsägen von Bäumen und Hecken stark reguliert.

Dennoch gibt es in Laufen offensichtlich eine Lücke: Viele Bäume, die für Maßnahmen in der Stadt relevant sind, sind nicht ausreichend durch kommunale Baumschutzverordnungen geschützt. Das bedeutet, dass trotz allgemeiner Schutzvorschriften, wie dem Verbot der Fällung vom 1. März bis 30. September, in Laufen Fällungen aufgrund sicherheitsrelevanter Gründe jederzeit durchgeführt werden können. Abschließend betont Reiter die Notwendigkeit einer Sensibilisierung in der Öffentlichkeit für die Herausforderungen, vor denen Städte in der Baumpflege stehen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
innsalzach24.de
Weitere Infos
bund-naturschutz.de
Mehr dazu
nabu.de

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