
In Dietramszell wurde am 1. März 2025 eine bedeutende Katzenschutzverordnung erlassen. Diese Entscheidung wurde nicht von der Kommune, sondern vom Landratsamt getroffen, und zielt darauf ab, häufige Funde von schwer kranken und verletzten freilaufenden Katzenwelpen zu bekämpfen. Die Verordnung ermöglicht das Einfangen und Kastrieren dieser Tiere, die anschließend wieder am Fundort freigelassen werden. Zudem sind Katzenhalter verpflichtet, ihre freilaufenden Tiere mit einem Microchip zu kennzeichnen und in einem Haustierregister anzumelden, um eine Unterscheidung zwischen freilaufenden Haustieren und herrenlosen Katzen zu gewährleisten.
PETA lobt diese wegweisende Entscheidung und fordert eine landesweite Katzenschutzverordnung für Bayern. Der Tierschutzverband weist darauf hin, dass in Deutschland bereits über 1.100 Kommunen ähnliche Kastrationspflichten für streunende Katzen erlassen haben. Lokal begrenzte Regelungen reichten nicht aus, da Katzen keine Ortsgrenzen kennen. Ein eindrückliches Beispiel zeigt die hohe Fortpflanzungsrate: Eine ungeklärte Katze kann innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen.
Verantwortung der Katzenhalter
Anton Huber, der Zweite Bürgermeister von Dietramszell, betont die Notwendigkeit eines erhöhten Verantwortungsbewusstseins unter Katzenhaltern. Laut PETA sind viele Tierheime und Katzenschutzvereine in Deutschland überfüllt und müssen bereits Aufnahmestopps verhängen. Zudem leben schätzungsweise zwei Millionen heimatlose Katzen unter schlechten Bedingungen auf den Straßen.
Paderborn war die erste Stadt in Deutschland, die 2008 eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einführte. Diese Praxis findet immer mehr Nachahmer, und über 1.000 Städte und Gemeinden, darunter auch große Metropolen wie Köln und Bremen, haben mittlerweile entsprechende Verordnungen erlassen. Niedersachsen plant zudem die Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Freigängerkatzen umfassen soll.
Kastration als zentrale Maßnahme
Kastration wird als effektive Methode zur Bekämpfung der Überpopulation von Katzen angesehen. Der Routineeingriff, der unter Narkose erfolgt, hat in der Regel keine Komplikationen zur Folge. Die Kosten für die Kastration liegen zwischen 150 und 250 Euro, in bestimmten Fällen können sie bis zu 300 Euro betragen. Empfohlen wird eine Kastration bereits im Alter von vier bis sechs Monaten, um die Fortpflanzung frühzeitig zu verhindern.
Die Vorteile der Kastration sind vielfältig: Neben der Unfruchtbarmachung reduziert sie auch Streitigkeiten zwischen Artgenossen und mindert das Risiko von Verkehrsunfällen, da die Tiere nicht nach Geschlechtspartnern suchen. Frauenkatzen haben zudem keine Dauerrolligkeit mehr und sind dadurch weniger gestresst.
PETA appelliert an die Bürger, heimatlose Katzen zu melden und sich aktiv für eine Kastrationspflicht einzusetzen, um das Leid der Tiere zu verringern. Die Organisation fordert zudem ein Heimtierschutzgesetz, das unter anderem ein Verbot von „Qualzuchten“ und „Exotenbörsen“ umfasst. Eine solche umfassende Regelung könnte dazu beitragen, das Schicksal der vielen herrenlosen Katzen in Deutschland nachhaltig zu verbessern.