
Am 28. Januar 2025 hat es in Stuttgart einen Vorfall gegeben, bei dem die Polizei gezwungen war, Schusswaffen einzusetzen. Ein 56-jähriger Mann wurde dabei am Arm getroffen und in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestand jedoch nicht. Der Mann hatte sich zuvor über einen Notruf bei der Polizei gemeldet und von unzusammenhängenden Sachverhalten berichtet, was zu einer Überprüfung seiner Wohnadresse führte. Die Beamten betraten daraufhin das Wohnhaus, wo der Mann in seiner Wohnung wartete.
Zu Beginn des Einsatzes bedrohte und beleidigte der 56-Jährige die Polizeibeamten durch die verschlossene Wohnungstür. Um die Situation zu deeskalieren, zogen sich die Beamten zunächst zurück und sicherten die untere Wohnung. Wenig später verließ der Mann seine Wohnung und richtete mutmaßlich eine Schreckschusswaffe auf die Einsatzkräfte. In dem darauffolgenden Schusswechsel wurde der Mann am Arm getroffen, woraufhin er zurück in seine Wohnung flüchtete und über den Balkon auf ein Vordach kletterte. Nach dem Vorfall wurden Spezialkräfte der Polizei aktiviert, die den verwirrten Mann festnahmen.
Details zum Vorfall
Der Schusswaffengebrauch durch die Polizei in diesem Fall ist nicht isoliert. Laut dem Innenministerium Baden-Württemberg ist der Einsatz von Schusswaffen in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 48 Mal gegen Personen erfolgt. Im Jahr 2024 waren 13 dieser Einsätze zu verzeichnen, bei denen drei Menschen ihr Leben verloren. Von 2020 bis 2024 gab es insgesamt neun Todesfälle, die im Zusammenhang mit dem polizeilichen Schusswaffengebrauch stehen.
Die Ermittlungen zu diesem Vorfall werden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführt. Es wird betont, dass weitere Auskünfte derzeit aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht möglich sind, um die Integrität des Verfahrens zu wahren.
Statistik und Kontext
In der Statistik zum polizeilichen Schusswaffengebrauch werden verschiedene Aspekte des Schusswaffengebrauchs dokumentiert. Diese Statistik wird jährlich veröffentlicht und umfasst Daten zu verletzten oder getöteten Personen, Suiziden von Polizisten, getöteten Tieren sowie zu unzulässigem Schusswaffengebrauch. Die jährliche Übersicht wird seit 1984 erstellt und ist auf Anfrage erhältlich. Die nächste vollständige Veröffentlichung der Statistik steht im Frühjahr oder spätestens im Sommer des Folgejahres an.
Diese Vorfälle werfen Fragen zur Einsatzpraxis der Polizei und zur Sicherheit sowohl der Einsatzkräfte als auch der Zivilbevölkerung auf. Der Fall in Stuttgart verdeutlicht, dass der Schusswaffengebrauch durch die Polizei in Deutschland ein ernstes und oft diskutiertes Thema ist.