Aichach-Friedberg

Neuregelung zur Textilentsorgung: Ab 2025 Pflicht zur getrennten Sammlung!

Seit Anfang 2023 gilt in der Europäischen Union eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Diese Regelung zielt darauf ab, die Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung und zum Recycling sicherzustellen. Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Pflicht auch in Deutschland gesetzlich verankert. Angestoßen durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), sollen so Alttextilien effizienter verarbeitet werden.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg sowie Organisationen wie die Aktion Hoffnung und das Bayerische Rote Kreuz (BRK) betonen, dass Verbraucher keine Bußgelder für die falsche Entsorgung befürchten müssen. Matthias Lesti, ein Vertreter des Landratsamts, erklärte, dass stark beschädigte und verschmutzte Textilien in die Restmülltonne gehören. Diese Textilien können jedoch weiterhin nicht ohne Bedenken in den Altkleidercontainer geworfen werden.

Wohin mit den Alttextilien?

Die Sammlung von Alttextilien erfolgt in Deutschland bereits teilweise über gemeinnützige Organisationen. Rund 64 Prozent der aussortierten Kleidung werden über solche Einrichtungen gesammelt. Im Wittelsbacher Land zum Beispiel bietet die Aktion Hoffnung an, Altkleider an Wertstoffsammelstellen abzugeben. Gut erhaltene Altkleider können auch bei karitativen Einrichtungen wie Caritas oder BRK-Kleiderläden abgegeben werden.

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) informiert über Möglichkeiten zur Entsorgung in Berlin für die ab 2025 geltende Regelung. Nutzer können ihre sauberen, trockenen Alttextilien und Schuhe gebührenfrei an 14 Recyclinghöfen abgeben. Zerschlissene und verschmutzte Textilien sind jedoch entgeltpflichtig und müssen in die Restabfalltonne. Außerdem gibt es verschiedene Sammelcontainer im öffentlichen Straßenraum, die eine wohnortnahe Entsorgung ermöglichen.

Herausforderungen der Alttextilsammlung

Trotz der klaren Handlungsanweisungen äußert die Aktion Hoffnung Bedenken, dass die Sammlung von Textilmüll die Unterstützung ihrer Entwicklungsprojekte gefährden könnte. Das BRK financiert soziale Projekte durch Erlöse aus Altkleidern. Doch die steigenden Kosten für die Sortierung bei gleichzeitig sinkenden Preisen für Altkleider stellen eine Herausforderung dar.

Die BSR arbeitet mit Sortierbetrieben und Textilverwertern zusammen, um die Alttextilien nachhaltig zu verarbeiten. In Berlin landen jährlich etwa 31.500 Tonnen Alttextilien im Restabfall, was einem Durchschnitt von 8,6 Kilogramm pro Person entspricht. Das Ziel dieser neuen gesetzlichen Regelung ist es, die Nutzung von Ressourcen zu fördern und die Umwelt zu entlasten.

Zusammenfassend ist die Getrenntsammlungspflicht ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Gesellschaft. Mit der richtigen Information und Unterstützung können Verbraucher aktiv zur Wiederverwendung und Verwertung von Alttextilien beitragen. Weitere Informationen zur Thematik sind auf den Seiten der BSR und der AWSH zu finden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
augsburger-allgemeine.de
Weitere Infos
bsr.de
Mehr dazu
awsh.de

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