Spielstraße für Kinder in Gunzenhausen: Ein Tag voller Spaß!

Spielstraße für Kinder in Gunzenhausen: Ein Tag voller Spaß!
Birkenweg, 91710 Gunzenhausen, Deutschland - In Gunzenhausen ist am 18. Juli 2025 eine spannende Veranstaltung für alle kleinen Abenteurer geplant. Von 14 bis 18 Uhr wird der Birkenweg zwischen der Breslauer Straße und der Von-der-Borch-Straße zur temporären Spielstraße. Wie bereits berichtet, wird während der Veranstaltung der Fahrzeugverkehr gesperrt, um den Kindern einen sicheren Raum zum Spielen zu bieten. Diese Initiative setzt sich für das Recht der Kinder auf Freizeit, Spiel und kulturelle Teilhabe ein, wie es im Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt ist. Der Bezirksjugendring Mittelfranken koordiniert das Projekt, während der Kreisjugendring Weißenburg-Gunzenhausen als lokaler Veranstalter fungiert, unterstützt von der Evangelischen Jugend im Dekanat Gunzenhausen sowie der Stadt Gunzenhausen.
Doch was bedeutet es, solchen Ereignissen beizuwohnen? Ein einfaches, aber eindrucksvolles Konzept: Kinder dürfen ihre eigenen Spielsachen mitbringen, sei es Kreide, Bälle oder Roller, und sich an einem Mitmachprogramm sowie an Freispielmöglichkeiten erfreuen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei und erfordert keine Anmeldung. Und das Beste daran: Hier wird ein barrierefreies und zugängliches Spielangebot bereitgestellt, sodass jedes Kind, das in Gunzenhausen und Umgebung lebt, die Möglichkeit hat, Teil dieses besonderen Nachmittags zu werden.
Recht auf Spiel und kulturelle Teilhabe
Das Recht der Kinder auf Freizeit und Spiel ist nicht nur eine schöne Idee, sondern ein klar definiertes Recht in der UN-Kinderrechtskonvention. Laut Kinderrechtskonvention.info steht jedem Kind das Recht auf Ruhe, Freizeit sowie altersgemäße Freizeitbeschäftigung zu. Artikel 31 Absatz 1 bezieht sich explizit auf die Freiheit, am kulturellen und künstlerischen Leben teilzunehmen, und Artikel 31 Absatz 2 verpflichtet alle Vertragsstaaten, dafür geeignete Möglichkeiten zu schaffen. Dabei haben auch Eltern eine Verantwortung, ihren Kindern diese Freiräume zu ermöglichen.
Die Umsetzung dieser Rechte übernimmt in Deutschland überwiegend das Elternhaus, während staatlich unterstützte Maßnahmen sicherstellen, dass Kinder die nötigen Möglichkeiten für Erholung und Freizeitbeschäftigung erhalten, wie durch § 11 Abs. 3 SGB VIII der deutschen Kinder- und Jugendhilfe geregelt.
Von den geplanten zwei temporären Spielstraßen, die heuer im Landkreis eingerichtet werden, hat Gunzenhausen das Glück, eine der ersten zu sein. Dies zeigt die wachsende Bedeutung von Hilfsmitteln für die kindliche Entwicklung durch Spiel und soziale Interaktion, die in wunderschöner Form durch solche Veranstaltungen gefördert werden.
Kinder haben das Recht auf eine unbeschwerte Zeit, und durch diese Initiative wird den Kleinen nicht nur ein Platz zum Spielen geboten, sondern auch eine Plattform zur Entfaltung ihrer Kreativität. Ein gelungener Nachmittag ist hier garantiert, und die Vorfreude darauf kann schon jetzt spürbar sein!
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Ort | Birkenweg, 91710 Gunzenhausen, Deutschland |
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