Führerscheinumtausch in Weißenburg: Antrag jetzt bequem per Post!
Informieren Sie sich über den Führerscheinumtausch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: Anträge per Post, Fristen und wichtige Hinweise.

Führerscheinumtausch in Weißenburg: Antrag jetzt bequem per Post!
Was tut sich in Gunzenhausen? Besonders spannend ist im Moment das Thema Führerscheinumtausch. Wie die nn.de berichtet, können Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag auf Führerscheinumtausch derzeit bequem per Post einreichen. Angesichts der hohen Nachfrage sind jedoch bis Anfang März die Termine in der Führerscheinstelle des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen bereits ausgebucht. Das bringt viele Autofahrer in die Bredouille, denn eine Online-Terminvergabe steht momentan nicht zur Verfügung.
Besonders wichtig ist, dass beim Antrag der alte Führerschein im Original beigelegt werden muss. Für die Übergangszeit empfiehlt es sich, eine Kopie des alten Führerscheins im Fahrzeug mitzuführen, bis der neue Führerschein eintrifft. Wer sein Dokument besonders schnell in den Händen halten möchte, sollte auf dem Antrag den „Direktversand“ ankreuzen, damit der neue Führerschein direkt an die private Postadresse geschickt wird.
Wichtige Fristen
Der Hintergrund für den Führerscheinumtausch liegt in den Neuerungen der EU. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden, so die Bundesregierung. Auch hierzulande werden die Fristen gestaffelt umgesetzt. Speziell für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet die Umtauschfrist bald – und zwar am 19. Januar 2026.
Für die folgenden Jahrgänge sind die Umtauschfristen wie folgt geregelt:
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Umtauschbedingungen und Gebühren
Zusätzlich ist zu beachten, dass alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, alle 15 Jahre erneuert werden müssen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass der Tausch des Führerscheins keine Wiederholung der Fahrprüfung oder zusätzliche ärztliche Untersuchungen erfordert. Das Ganze bleibt eine verwaltungstechnische Angelegenheit, bei der eine Gebühr zwischen 25 und 35 Euro anfällt, je nach Bundesland. In Bayern liegen die Kosten im üblichen Rahmen.
Last but not least: Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, sieht sich mit einer Ordnungswidrigkeit und einem Verwarnungsgeld von 10 Euro konfrontiert. In besonderen Fällen können die Behörden jedoch von einer Geldbuße absehen.
Die nächsten Schritte für alle Betroffenen sind klar: Frühzeitig den Antrag stellen und rechtzeitig fristgerecht den Führerschein umtauschen. Denn gerade jetzt, wo der Druck durch die ausgebuchten Termine steigt, sollte man ein gutes Händchen für die Planung zeigen. Weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen sind auf der Homepage des Landkreises erhältlich und können für eine reibungslose Abwicklung sorgen. Bleiben Sie mobil und denken Sie daran, rechtzeitig aktiv zu werden!