Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule ist für viele Eltern eine große Herausforderung. Vor allem die unterschiedlichen Betreuungszeiten sorgen für Verwirrung: Während die Kindergartenbetreuung ganztägig ist, endet der Grundschulunterricht oft bereits gegen 12 Uhr. Diese Problematik will ein neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 entschärfen. Zunächst gilt dieser Anspruch für die Erstklässler und wird in den darauf folgenden Jahren schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgedehnt. Ziel ist es, eine flächendeckende Ganztagsbetreuung zu schaffen, die den Bedarf der Familien besser deckt. Dies berichtet die Augsburger Allgemeine.

Die Kommunen sind jetzt gefordert, passende Angebote für die Ganztagsbetreuung zu entwickeln. Eine Anfrage bei der „Koordinationsstelle Ganztag Grundschule“ des Jugendamts zeigt, dass die Städte und Gemeinden im Unterallgäu bereits aktiv an dieser Herausforderung arbeiten.

Bedarf an Ganztagsbetreuung steigt

Die Notwendigkeit für ganztägige Angebote ist offensichtlich: Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bis zum Schuljahr 2029/30 ein zusätzlicher Bedarf von rund 264.000 Plätzen erwartet. Aktuell werden bereits etwa 1,9 Millionen Kinder ganztägig betreut, was 57 Prozent der Grundschulkinder ausmacht. Auch wenn der prognostizierte Ausbau des Angebots im Vergleich zu früheren Berichten reduziert wurde, bleibt die Herausforderung bestehen, die Versorgung sicherzustellen. Der Bund plant, diesen Aus- und Umbau mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro zu unterstützen, wobei 1,3 Milliarden Euro jährlich für Betriebskosten bis 2030 bereitgestellt werden. Dies wird auch die Bildungschancen der Kinder verbessern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

Formen der Ganztagsbetreuung

Die Ganztagsbetreuung an Grundschulen kann in verschiedenen Formen stattfinden. Es gibt drei Hauptangebote:

  • Ganztagsschulen, die mindestens drei Tage pro Woche für mindestens sieben Stunden täglich geöffnet sind.
  • Tageseinrichtungen, dazu zählen Horte und altersgemischte Kindertageseinrichtungen.
  • Außerunterrichtliche Angebote, die nicht der Verantwortung von Schulen oder der Jugendhilfe unterliegen.

Alle Formen sollen ein Umfeld schaffen, das Lernen und soziale Interaktion fördert. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hebt hervor, dass solche Ganztagsanlagen viel mehr als nur Aufbewahrungsorte sind – sie werden zunehmend zu aktiven Lebens- und Lernorten für Kinder.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ganztag

Für einen inklusiven Ganztag benötigen Schulen geeignete Spiel- und Sozialräume, Rückzugsmöglichkeiten sowie Verpflegungsräume. Die Gestaltung dieser Räume muss mit den Bedürfnissen der Kinder im Hinterkopf erfolgen, um die bestmöglichen Lern- und Lebensbedingungen zu schaffen. Auch die räumliche Anbindung an den Sozialraum der Gemeinde wird als wichtig erachtet, um externe Kooperationen und Projekte zu ermöglichen.

Jedoch gibt es auch Herausforderungen. Viele Mitwirkende im außerschulischen Ganztag arbeiten unter prekären Bedingungen, was ihre Motivation und die Qualität der Angebote beeinträchtigen könnte. Hier sind Verbesserungen bei den Arbeitsverhältnissen und eine angemessene Bezahlung erforderlich, um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Betreuung für alle Kinder zu garantieren.

Der Weg zur flächendeckenden Ganztagsbetreuung in Bayern ist geebnet, doch bis dahin bleibt noch viel zu tun. Die Gemeinden im Unterallgäu sind gefordert, die kommenden Herausforderungen mit einem guten Händchen anzugehen.