Einmal dazwischen geraten, das kann jedem mal passieren, doch ein 62-Jähriger aus Traunstein hat es gleich zweimal übertrieben. Am Freitagabend wurde der Mann in Oberbayern betrunken am Steuer erwischt. Seinen ersten Schreck bekam er, als er mit seinem Auto in den Vorgarten eines Anwohners fuhr, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der Vorfall wurde sofort gemeldet, und als die Polizei eintraf, kehrte der Fahrer, nach seinem kurzen Ausflug, zu Fuß zum Unfallort zurück.
Bei seiner Ankunft war es bereits evident, dass es nicht gut für ihn ausgehen würde. Der Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von über 1,1 Promille, was als absolute Fahruntüchtigkeit gilt. In solchen Fällen sieht der Bußgeldkatalog deutliche Strafen vor, die von einem Fahrverbot bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können. Der 62-Jährige sah sich in dieser Situation nicht nur gezwungen, seinen Führerschein abzugeben, sondern muss auch mit den weiteren Konsequenzen rechnen, die bei Alkohol am Steuer drohen.
Wiederholungstäter im Unglück
Doch das war nicht das letzte Mal, dass die Polizei vom 62-Jährigen hörte. Nur zwei Stunden später tauchte er mit einem Zweitwagen am Verwahrhof des Abschleppunternehmens wieder auf. Kaum zu fassen: Der Mann, der gerade erst seinen Führerschein verloren hatte, war erneut betrunken und ohne Fahrerlaubnis auf den Straßen nahe Bergen im Landkreis Traunstein unterwegs. Solches Verhalten führt unweigerlich zu einer intensiven Ermittlung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht.
Die Strafen für Alkohol am Steuer werden nicht leichtfertig vergeben. Bei Werten ab 1,1 Promille rechnen die Betroffenen mit einem möglichen Entzug des Führerscheins für bis zu fünf Jahre oder sogar lebenslang. Selbst bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille bewegt man sich schon in einem strengen Regelwerk: Bußgelder zwischen 500 und 1.500 Euro sowie Punkte in Flensburg sind die Konsequenzen, die auf unrühmliche Autofahrer warten. Des Weiteren berichten Bussgeldkatalog-Daten, dass bereits ab 0,3 Promille erste Strafen drohen können.
Fazit: Wetter oder Alkohol?
Wie traurig es auch ist, aber der Vorfall lässt einen nachdenklich zurück: Wie viel Freude haben wir im Alltag, wenn wir uns nicht an die Regeln halten? Die Möglichkeit, seine eigenen Grenzen zu kennen, könnte solche Missgeschicke in Zukunft verhindern. Wer sich in der Probezeit oder als Berufsfahrer bewegt, sollte obendrein besonders vorsichtig sein, denn hier gilt die Null-Promille-Regel. Ein alkoholfreier Abend in geselliger Runde kann schließlich auch ganz gut sein!
Bleiben Sie sicher auf den Straßen, und denken Sie daran: Fahren unter Alkoholeinfluss ist kein kleines Vergehen, sondern kann schwerwiegende Folgen haben.