In der aktuellen Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zeichnet sich eine bedeutende Wende ab. Union und SPD haben sich auf eine Reform geeinigt, die mehrere Vorgaben des ursprünglichen Gesetzes überdenkt. Eine der zentralen Änderungen ist das Wegfallen der Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Andreas Weigand, Geschäftsführer von KLIMA³, äußerte sich zu den geplanten Änderungen und betonte, dass es bisher nur Eckpunkte gibt, aber noch keinen ausformulierten Gesetzentwurf. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden, und hierbei spielt der Gebäudesektor eine zentrale Rolle.

Weigand hebt hervor, dass Verlässlichkeit in der Gesetzgebung notwendig ist, um Unsicherheiten im Handwerk und bei den Kunden zu minimieren. Auch wenn Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen, bleibt der Trend klar: fossile Energieträger werden teurer. Dies erfordert, dass Investitionen in neue Heizungen langfristige Rahmenbedingungen berücksichtigen. Er stellt fest, dass Heizen mit erneuerbaren Energien nicht nur eine strukturelle Entwicklung darstellt, sondern auch effizienter und wirtschaftlicher ist. Insbesondere Wärmepumpen seien auch im Altbau einsetzbar, wobei unabhängige Energieberatung und qualifizierte Fachbetriebe empfohlen werden.

Die Herausforderungen für Eigentümer

Für Eigentümer, die weiterhin auf Öl oder Gas setzen, wird es zunehmend teuer – aufgrund des steigenden CO₂-Preises und internationaler Marktbedingungen. Weigand sieht zudem Verbesserungsbedarf in der Planungssicherheit und der Abstimmung zwischen Bundespolitik, EU-Vorgaben und kommunaler Wärmeplanung. Schließlich haben Kommunen zentrale Hebel in der kommunalen Wärmeplanung und der Entwicklung von Wärmenetzen. In dezentralen Gebieten ist Orientierung und Unterstützung besonders wichtig, da oft keine Wärmenetze vorhanden sind.

Besonders interessant für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden sind die speziellen Ausnahmen, die das GEG vorsieht. Diese erkennen den Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und kulturellem Erhalt an und erlauben Abweichungen von energetischen Anforderungen, wenn beispielsweise das äußere Erscheinungsbild unzumutbar verändert oder die historische Substanz gefährdet ist. Typische Beispiele für solche Ausnahmen sind keine Pflicht zur Dämmung von Fachwerkfassaden oder historischen Stuckdecken sowie Sonderregelungen beim Einbau von Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen, falls diese das Erscheinungsbild beeinflussen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit von Maßnahmen liegt dabei bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde, weshalb es ratsam ist, frühzeitig das Gespräch mit diesen Behörden zu suchen, idealerweise bereits vor Planungsbeginn (Quelle).

Der Fahrplan zur Klimaneutralität

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der zeitliche Fahrplan, der ab Anfang 2024 den Einbau neuer Heizungen mit fossilen Brennstoffen erlaubt, bis die Wärmeplanung greift. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Fristen für den Einbau bis zum 30. Juni 2026 eingehalten werden, während in kleineren Städten bis zum 30. Juni 2028 Zeit bleibt. Ab 2029 sind Gas- oder Ölheizungen, die nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden können, verpflichtet, schrittweise Biomasse oder Wasserstoff zu nutzen. Dies bedeutet, dass 15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 aus diesen Quellen stammen müssen. Ab dem 1. Januar 2045 dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen verwendet werden (Quelle).

Diese Reformen und Regelungen zeigen, dass sich der Gebäudesektor in Deutschland in einem tiefgreifenden Wandel befindet. Eigentümer und Investoren sollten sich frühzeitig informieren und beraten lassen, um den Herausforderungen der zukünftigen Heiztechnologien gewachsen zu sein und gleichzeitig zur Erreichung der Klimaziele beizutragen.