Unangeleinter Hund beißt 62-Jährige in Schwandorf ins Bein!

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In Schwandorf wurde eine 62-Jährige von einem unangeleinten Hund gebissen. Der Vorfall ereignete sich am 14. Januar 2026.

In Schwandorf wurde eine 62-Jährige von einem unangeleinten Hund gebissen. Der Vorfall ereignete sich am 14. Januar 2026.
In Schwandorf wurde eine 62-Jährige von einem unangeleinten Hund gebissen. Der Vorfall ereignete sich am 14. Januar 2026.

Unangeleinter Hund beißt 62-Jährige in Schwandorf ins Bein!

Ein beunruhigender Vorfall hat sich am Dienstag, den 14. Januar 2026, in Schwandorf ereignet. Gegen 16:30 Uhr war eine 62-jährige Frau mit ihrem Hund in einer Grünanlage an der Senefelderstraße unterwegs, als ein unangeleinter Hund auf sie losging und sie ins Bein biss. Der angreifende Hund gehört einem 39-jährigen Mann aus Schwandorf, der ebenfalls in der Gegend wohnhaft ist.

Die Situation schien zunächst harmlos, bis der Hund des Mannes, der ohne Leine unterwegs war, auf den Hund der Frau losging. In dem Bestreben, ihren eigenen Hund zu schützen, stellte sich die Frau schützend zwischen die beiden Tiere und ließ sich daraufhin von dem anderen Hund beißen. Thankfully hat die Polizeiinspektion Schwandorf den Vorfall in ihrem Pressebericht erfasst und wurde offiziell informiert.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

In Deutschland leben über 12 Millionen Hunde, und während die meisten treu sind, können sie in bestimmten Situationen aggressiv werden. Jährlich gibt es ca. 28.000 Bissverletzungen, wobei ein erschreckender Teil der Opfer Jugendliche sind, darunter viele Kinder unter sechs Jahren. Grundsätzlich haften Hundehalter für die Taten ihrer Vierbeiner, was bedeutet, dass sie im Falle eines Bisses verpflichtet sind, Schmerzensgeld zu zahlen. Dies wird häufig durch eine Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt, wie Fachanwalt.de berichtet.

Im Fall von Verletzungen durch Hunde ist es wichtig, schnell zu handeln: Der Betroffene sollte umgehend einen Arzt aufsuchen, die Daten des Hundehalters und der Versicherung notieren und bei schwereren Verletzungen die Polizei informieren. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann je nach Schwere der Verletzung und eventuellen Dauerschäden variieren und ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 253 Abs. 2 BGB) geregelt. Doch wie so oft, sind individuelle Umstände entscheidend für den Ausgang eines solchen Falls.

Folgen des Vorfalls

Die Vorfälle wie der in Schwandorf zeigen deutlich, dass die Verantwortung eines Hundehalters weitreichend ist. In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht, um die finanziellen Folgen eines solchen Vorfalls abzusichern. Die Versicherung kann sowohl die Behandlungskosten für Verletzungen als auch den möglichen Schmerzensgeldanspruch abdecken, was für die Geschädigten eine erhebliche Entlastung darstellen kann.

Nachdem der Vorfall bekannt wurde, sollte die 62-jährige Frau schnellstens juristischen Rat einholen, um potenzielle Schadensersatzansprüche durchzusetzen, falls der Hundehalter nicht bereit ist, seinen Pflichten nachzukommen. Rechtsschutzversicherungen können in solchen Fällen oft unterstützend wirken und eine Prozesskostenhilfe kann für Geringverdiener beantragt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden und sowohl Hundehalter als auch Fußgänger eine verantwortungsvolle Haltung gegenüber Tieren einnehmen. Auf jeden Fall zeigt sich, wie wichtig es ist, Hunde im öffentlichen Raum anzuleinen, um potenzielle Gefahren zu minimieren und die Sicherheit aller zu gewährleisten.