Am Sonntag, den 8. März 2026, dürfen rund 23.000 wahlberechtigte Bürger in Schwandorf über die Zukunft ihrer Stadt entscheiden. Im Fokus stehen die Wahlen zum neuen Oberbürgermeister, zum Stadtrat, zum Landrat sowie zum Kreistag. Bei dieser Kommunalwahl treten sieben Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters an, und die Wähler haben die Möglichkeit, beim Stadtrat bis zu 30 Stimmen und beim Kreistag sogar bis zu 60 Stimmen zu vergeben. Das Kumulieren und Panaschieren ist dabei erlaubt, was den Wählern eine größere Flexibilität bietet.
Die Wahlorganisation wird von rund 360 ehrenamtlichen Wahlhelfern unterstützt, die ein Erfrischungsgeld von 100 Euro für ihren Einsatz erhalten. Diese Wahlhelfer sind für verschiedene Aufgaben zuständig, darunter die Ausgabe der Stimmzettel, die Überwachung des Wahlablaufs sowie die Stimmenauszählung am Abend. Die Wahllokale sind bis 18:00 Uhr geöffnet, und die Auszählung der Stimmen kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Erste Hochrechnungen zur OB-Wahl werden ab ca. 19:30 Uhr erwartet, während die Ergebnisse zur Stadtratswahl spät in der Nacht oder früh am Morgen veröffentlicht werden.
Briefwahl und Wahllokale
Ein hoher Anteil an Wählern hat sich bereits für die Briefwahl entschieden: Bis zum 4. März wurden rund 10.000 Briefwahlunterlagen verschickt. In Schwandorf stehen insgesamt 41 Wahllokale zur Verfügung, davon 17 für die Briefwahl und 24 für die Urnenwahl. Die größten Wahllokale befinden sich in der Volkshochschule, dem Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium sowie in Dachelhofen, während die kleinsten in Haselbach, Neukirchen und Bubach an der Naab zu finden sind. Die letzten regulären Anträge für die Briefwahl mussten bis zum 6. März eingereicht werden, wobei das Rathaus am 7. März von 8:30 bis 12 Uhr für dringende Fälle geöffnet ist.
Vorbereitungen für die Stichwahl
Für den Fall einer Stichwahl am 22. März sind bereits Vorbereitungen getroffen worden. Wahlhelfer, die auch beim zweiten Wahlgang zum Einsatz kommen, erhalten dafür ein zusätzliches Erfrischungsgeld von 60 Euro. Interessierte Wähler konnten sich beim Beantragen der Briefwahl für eine mögliche Stichwahl vormerken lassen, um ihre Stimme auch dann abgeben zu können.
Ein weiterer Aufruf zur Mitwirkung ist bereits erfolgt: Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 werden rund 330 Wahlhelfer benötigt. Diese müssen wahlberechtigt, mindestens 18 Jahre alt und mit Hauptwohnung in Schwandorf gemeldet sein. Die Anmeldungen für Interessierte sind bis zum 5. Oktober möglich und können einfach per E-Mail an das Wahlamt der Stadt Schwandorf oder online über die städtische Website unter „Digitales Rathaus“ erfolgen. Die Vergütung für den Wahltag beträgt 100 Euro, und für eine eventuelle Stichwahl gibt es 60 Euro.
Aufgaben und Verantwortung der Wahlhelfer
Die Aufgaben der Wahlhelfer sind vielfältig und tragen wesentlich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl bei. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel sowie die Zählung der Stimmen. Auch die Unterstützung von Wählern mit Behinderungen bei der Stimmabgabe gehört zu den verantwortungsvollen Tätigkeiten. Der Wahlvorstand muss zudem sicherstellen, dass die Wahl in einem ruhigen und ordentlichen Rahmen abläuft und die Ergebnisse zeitnah ermittelt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Wahlorganisation sind im Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) festgelegt.
Die Wahl in Schwandorf verspricht, ein spannendes Ereignis zu werden. Die Beteiligung der Bürger ist entscheidend, und die Stadt hofft auf eine rege Teilnahme, um die demokratischen Prozesse zu stärken und die Stimme jedes Einzelnen zu hören. Für weitere Informationen zur Kommunalwahl und zu den Wahlhelfern können interessierte Bürger die detaillierten Informationen auf den Webseiten der Mittelfränkischen Zeitung, OK Bayern, sowie der Bundeswahlleiterin einsehen.