In Schwabach und dem Landkreis Roth gibt es in diesem Jahr einiges an Geschehen in Bezug auf verkaufsoffene Sonntage. Die Geschäfte dürfen an bis zu vier Sonntagen im Jahr öffnen, was besonders für Shopping-Liebhaber eine willkommene Gelegenheit darstellt. Wie nn.de berichtet, sind für 2026 folgende Daten festgelegt:
- Schwabach:
- 10. Mai – Autoshow „Schwabach mobil“ (13 bis 18 Uhr).
- 26. Juli – Bürgerfest Schwabach.
- 20. September – Herbstkirchweih.
- 18. Oktober – „Schwabach trempelt“.
- Roth:
- 08. Februar – Lichtmessmarkt (ab 13 Uhr).
- 14. Juni – Johannimarkt (ab 13 Uhr).
- 09. August – Kirchweihmarkt (ab 13 Uhr).
- 11. Oktober – Matthäusmarkt (ab 13 Uhr).
- Allersberg:
- 18. Januar – Sebastimarkt (12 bis 17 Uhr).
- 08. März – Fastenmarkt (12 bis 17 Uhr).
- 31. Mai – Fronleichnamstag (12 bis 17 Uhr).
- 18. Oktober – Allerheiligenmarkt (11 bis 17 Uhr).
- Greding:
- 12. April – Gredinger Frühlingsmarkt.
- Hilpoltstein:
- 15. März – Ostermarkt mit Autofrühling (10 bis 18 Uhr).
- 17. Mai – Pfingstmarkt (10 bis 18 Uhr).
- 06. September – Michaelimarkt (13 bis 17 Uhr).
- Thalmässing:
- 22. März – Ostermarkt (13 bis 17 Uhr).
- 20. September – Michaelimarkt.
- 08. November – Martinimarkt (10 bis 17 Uhr).
Aber was hat es mit den Regelungen rund um diese verkaufsoffenen Sonntage auf sich? Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sind Geschäfte an Sonn- und Feiertagen in der Regel geschlossen. Ausnahmefälle wie Märkte oder andere besondere Anlässe dagegen ermöglichen es den Geschäften, ihre Türen zu öffnen. Diese Regelung gilt seit dem 1. August 2025 und stipuliert, dass Geschäfte maximal vier Mal im Jahr an solche besonderen Sonntagen öffnen dürfen. Dabei ist es wichtig, dass die Öffnungszeiten auf einen Zeitraum zwischen 10 und 18 Uhr beschränkt sind, wobei maximal fünf Stunden für den Einkauf zur Verfügung stehen.
Außerdem gibt es spezielle Ausnahmen für bestimmte Geschäfte wie Bäckereien oder Verkaufsstellen in Touristenzentren, die oft ein wenig lockerer mit den Öffnungszeiten umgehen können. Sie dürfen auch an Feiertagen und bei besonderen Anlässen geöffnet haben, was nicht nur lokale Kunden, sondern auch Touristen anzieht.
Für die Gemeinden im Landkreis Roth bedeutet dies, dass sie mit diesen verkaufsoffenen Sonntagen eine Chance haben, den Einzelhandel zu stärken und gleichzeitig den Bürger:innen sowie Besucher:innen attraktive Events zu bieten. Die Kombination aus Shopping und regionalen Festlichkeiten lässt das Herz eines jeden Einkaufsfanatikers höher schlagen. Wir dürfen also gespannt sein auf die kommenden verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2026!