In der Stadt Schwabach steht eine umfassende Modernisierung der Kläranlage an, die jährlich rund 4 Millionen Kubikmeter Abwasser reinigt. Nach mehr als 30 Jahren Betrieb ist es höchste Zeit für Erneuerungen, die sich an die neuen Anforderungen der europäischen Gesetzgebung anpassen. Am 01.01.2025 tritt die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in Kraft, die die Rahmendaten für kommunale Abwasserbehandlungsanlagen neu definiert. Diese Richtlinie wird die Art und Weise, wie Abwasser in Zukunft behandelt wird, grundlegend verändern und stellt hohe Anforderungen an die Infrastruktur.
Die Umsetzung der KARL in nationales Recht muss bis zum 31.07.2027 erfolgen. Das Tiefbauamt der Stadt Schwabach arbeitet zusammen mit dem Ingenieurbüro Miller an einem Ausbaukonzept, das bis 2045 realisiert werden soll. Ziel ist es, die Kläranlage an zukünftige Anforderungen des Gewässer- und Umweltschutzes anzupassen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Erneuerung der mechanischen Reinigungsstufe, die Modernisierung der Schlammbehandlung und der Neubau zentraler Betriebsgebäude. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Verbesserung der Energieeffizienz gelegt, etwa durch den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Photovoltaik und Wärmespeichern.
Neue Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie
Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die Einführung einer vierten Reinigungsstufe, die insbesondere zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen beiträgt. Diese Maßnahme wird für Kläranlagen ab einer bestimmten Größe verpflichtend, was auch die Kläranlage in Schwabach betrifft. Unternehmen, die Arzneimittel und Kosmetika vertreiben, müssen gemäß Artikel 9 der KARL mindestens 80% der Kosten für die Errichtung und den Betrieb dieser vierten Reinigungsstufe tragen. Dies betrifft alle Hersteller, unabhängig von ihrem Produktionsstandort oder Unternehmenssitz, was eine einheitliche Belastung sicherstellt und eine unfaire Wettbewerbssituation vermeidet (Quelle).
Die neue Richtlinie ist Teil eines umfassenden Plans zur nachhaltigen Abwasserbewirtschaftung in Europa. Seit ihrer Einführung im Jahr 1991 hat die EU-Kommunalabwasserrichtlinie zur signifikanten Reduzierung der Wasserverschmutzung beigetragen. Mit der aktuellen Überarbeitung wird nun auch der Umgang mit Klimaneutralität und Wasserknappheit adressiert. Für Schwabach bedeutet dies, dass die Kläranlage bis 2045 energieneutral werden muss und regelmäßige Energieaudits durchgeführt werden müssen (Quelle).
Finanzierung und Gebührenstruktur
Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Ausbaukonzept 2045 wird auf etwa 33,6 Millionen Euro geschätzt, wobei die Kosten für die mögliche vierte Reinigungsstufe noch nicht eingerechnet sind. Ein wichtiger Aspekt, der dabei berücksichtigt wird, ist die Stabilität der Abwassergebühren. Die Gebührenkalkulation für den aktuellen Zeitraum umfasst sowohl Sanierungs- als auch Investitionsaufwendungen, um die finanzielle Belastung für die Bürger zu minimieren.
Für Interessierte bietet die Stadt regelmäßig Führungen über die Kläranlage an, um Einblicke in die komplexe Welt der Abwasserreinigung zu gewähren. So wird nicht nur das Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen gefördert, sondern auch das Bewusstsein für den Umwelt- und Gewässerschutz geschärft.