Was geht in Bayern? Eine beunruhigende Nachricht macht die Runde: In mehreren Geflügelbetrieben wurden in den letzten Wochen Fälle der Newcastle-Krankheit nachgewiesen. Der erste Fall trat am 25. Februar 2026 in einem Legehennen-Betrieb im Landkreis Erding auf, gefolgt von zahlreichen weiteren Ausbrüchen, die jüngst in den Landkreisen Erding, Rottal-Inn und Mühldorf am Inn bestätigt wurden. Insgesamt sind mittlerweile 15 Fälle gemeldet worden, zuletzt wurde eine Infektion im Geflügelbetrieb in Markt Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn festgestellt. Dies berichtet BR.

Die Zahl der betroffenen Tiere ist alarmierend: Rund 340.000 Tiere, darunter 120.000 Legehennen und 220.000 Hähnchen, mussten bereits getötet werden. Professorin Christa Kühn vom Friedrich-Löffler-Institut äußert sich besorgt über die Situation, die größer sei als bei der Geflügelpest in der letzten Saison. “Da liegt was an”, könnte man sagen, wenn man das Ausmaß des Problems betrachtet.

Hintergründe zur Newcastle-Krankheit

Die Newcastle-Krankheit wird durch das Aviäre Paramyxovirus-1 (APMV-1) ausgelöst und gilt als hochansteckend. In der Regel sind vor allem Hühner und Puten betroffen, jedoch können auch andere Vogelarten erkranken. Infektionen bei Menschen sind glücklicherweise selten und verlaufen in der Regel mild – meist kommt es nur zu einer Bindehautentzündung. Das Virus breitet sich über Körpersekrete, Kot und sogar die Luft aus. Das macht es umso wichtiger, dass die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Ende Februar wurde festgestellt, dass das Virus vermutlich aus Tschechien oder Polen eingeschleppt wurde, wo seit Herbst 2024 hohe Fallzahlen zu verzeichnen sind. Um die Ausbreitung zu verhindern, wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Die zuständigen Behörden haben bereits nach dem ersten Nachweis umgehend reagiert, indem sie Verbringungseinschränkungen und Biosicherheitsmaßnahmen einführten. Diese umfassen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie eine strikte Hygiene für das Personal in den betroffenen Betrieben.

Maßnahmen und Auswirkungen

Im Falle eines bestätigten Infektionsausbruchs sind die Behörden verpflichtet, diese Tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Es werden Restriktionszonen um die betroffenen Betriebe festgelegt, darunter eine Schutzzone von mindestens 3 km und eine Überwachungszone von mindestens 10 km. Die Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die Newcastle-Krankheit bleibt bestehen – auch wenn geimpfte Tiere sich infizieren können, scheiden sie weniger Virus aus.

Tierhalter sind aufgerufen, auf mögliche Symptome in ihren Beständen zu achten und bei Auffälligkeiten sofort einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei einem Nachweis müssen alle gehaltenen Tiere des betroffenen Bestands getötet werden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für Verbraucher besteht jedoch keine Gefahr, da die Erkrankung nicht über das Geflügelfleisch oder die Eier auf den Menschen übertragbar ist.

Die Situation in Bayern bleibt angespannt, und es wird viel daran gearbeitet, die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit einzudämmen. Die Tierhalter sind gefordert, sich köstlich um ihre Bestände zu kümmern und die Hygieneregeln strikt einzuhalten. So bleibt uns nur zu hoffen, dass die Lage bald unter Kontrolle ist und sich die betroffenen Betriebe bald wieder erholen können. Weitere Informationen zu den Ausbrüchen und den empfohlenen Maßnahmen können auf der Seite des LGL Bayern nachgelesen werden.