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Die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Deutschland in Kraft tritt, bringt umfassende Änderungen mit sich. Vor allem im Landkreis Roth und der Stadt Schwabach wird die Reform spürbare Auswirkungen auf die Berechnung der Grundsteuer A und B haben. Der Artikel von Franziska Muschweck thematisiert die neuen Berechnungsmethoden, die jede Gemeinde selbst festlegen kann, was zu unterschiedlichen Hebesätzen führen wird.

Die Notwendigkeit zur Reform wurde bereits 2018 durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt. In Bayern, wo die Stadt Schwabach liegt, wird ein neues Modell eingeführt, das die Fläche von Grundstücken und Gebäuden als Grundlage für die Steuerberechnung verwendet. Ab 2022 müssen Eigentümer in Bayern Grundsteuererklärungen beim Finanzamt einreichen, welches dann die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag erstellt. Die Stadt Schwabach ist an diese Bescheide gebunden und wird die neuen Grundsteuerbescheide Anfang 2025 versenden. Bis dahin bleiben die bisherigen Bescheide weiterhin gültig.

Änderungen in Schwabach

Für die Grundsteuer B in Schwabach wurde ein neuer Hebesatz von 480 % festgelegt, während der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 300 % bleibt. Diese Anpassungen sollen die geänderten Bewertungsgrundlagen ausgleichen und das Gesamtaufkommen konstant halten. Eine Überprüfung des Hebesatzes ist für Herbst 2025 geplant, um sicherzustellen, dass die Einnahmen nicht schwanken. Diese Reform führt jedoch zu einer überarbeiteten Berechnungsgrundlage, die einen direkten Vergleich mit dem bisherigen System unmöglich macht.

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Im neuen Flächenmodell wird lediglich die Fläche und Nutzung der Grundstücke berücksichtigt, nicht jedoch deren Wert. Dies bedeutet, dass Eigentümer großer Grundstücke tendenziell mehr zahlen müssen, während kleinere Grundstücke weniger Belastung erfahren. Trotz der Reform hat die Stadt Schwabach keine finanziellen Vorteile, da der Hebesatz so gestaltet ist, dass das Gesamtaufkommen unverändert bleibt. Fehler in den Grundsteuerbescheiden sollten direkt beim Finanzamt Schwabach gemeldet werden.

Einblick in die bundesweite Regelung

Die Grundsteuerreform wird jedoch nicht einheitlich in ganz Deutschland umgesetzt. Verschiedene Bundesländer haben unterschiedliche Modelle gewählt. In Bayern wird das wertunabhängige Flächenmodell angewendet, während beispielsweise in Berlin das Bundesmodell zur Anwendung kommt, das den Hebesatz von 810 % auf 470 % senkt. Die Bundesländer informieren ihre Bürger über die neuen Hebesätze und bieten teilweise Unterstützung bei der Berechnung an.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer auf Grundlage der Reform und der neuen Hebesätze von den Gemeinden erhoben. Während einige Bundesländer wie Baden-Württemberg eigene Gesetze verabschiedet haben, setzen andere das Bundesmodell um. In jedem Fall zeigt sich, dass die Reform in Bayern und speziell in Schwabach weitreichende Veränderungen nach sich zieht, die sowohl Eigentümer als auch die Stadtverwaltung betreffen werden.