Rosenheim schlägt zurück: Polizei ahndet illegale Prostitution in Prien!
Die Kriminalpolizei Rosenheim führt Kontrollen gegen illegale Prostitution durch, um Verstöße im Landkreis zu ahnden und Frauen zu schützen.

Rosenheim schlägt zurück: Polizei ahndet illegale Prostitution in Prien!
Die Kriminalpolizei Rosenheim ist zurzeit aktiv, um den illegalen Aktivitäten im Prostitutionbereich entgegenzuwirken. In einer Reihe von Kontrollen, die Anfang November und Dezember 2025 stattfanden, wurden zwei chinesische Frauen im Alter von 48 und 55 Jahren überprüft. Diese Frauen boten ihre Dienstleistungen außerhalb der erlaubten Zonen im Bereich der Polizeiinspektion Prien an. Die Polizei stellte einige Verstöße im niedrigen einstelligen Bereich fest und ahndete diese umgehend. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden die Frauen jedoch entlassen, obwohl Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen gegen sie gefertigt wurden. Die Polizei berichtet über diese Maßnahmen.
Die Bekämpfung illegaler Prostitution hat für die Behörden hohe Priorität. Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Regelungen. In Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern, wie im Landkreis Rosenheim, ist das Betreiben von Prostitutionsstätten beispielsweise verboten. Immer mehr Prostituierte neigen dazu, ihre Dienstleistungen in der Nähe von Autobahnen anzubieten und wechseln häufig ihren Standort. Presse Augsburg gibt weitere Einblicke in die Situation.
Schutz der Betroffenen im Vordergrund
Ein besonderes Augenmerk der Polizei liegt neben der Strafverfolgung auch auf dem Schutz der betroffenen Frauen. Die Polizei überwacht proaktiv Online-Portale sowie potenzielle Rotlichtbereiche. Bei ausreichendem Verdacht werden gezielte Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Hinweise und Zeugenaussagen aus der Bevölkerung sind für die Ermittler besonders wertvoll, da sie zur Aufklärung von Straftaten beitragen können.
Im Rahmen eines bundesweiten Ansatzes gibt es auch verschiedene Hilfsangebote für Menschen in der Prostitution. Diverse Beratungsstellen, wie Perlentor e.V., Mimikry und Solwodi, stehen bereit, um Unterstützung zu bieten. Die Bundesregierung verfolgt eine Strategie, die darauf abzielt, die Rechte der Prostituierten zu stärken und gleichzeitig Zwangsprostitution und Menschenhandel entgegenzuwirken. Das Prostituiertenschutzgesetz, das im Jahr 2017 in Kraft trat, hat das Ziel, die Bedingungen von Personen in der Prostitution zu verbessern und ihre Rechte zu stärken.
Hilfsangebote und Rechtslage
Laut gesetzlichen Regelungen müssen Prostituierte sich anmelden und eine verbindliche gesundheitliche Beratung in Anspruch nehmen. Zudem gibt es Anforderungen an die Personen, die ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchten. Die Mehrheit der Prostituierten in Deutschland ist weiblich, und der Großteil hat keine deutsche Staatsangehörigkeit. Dies verdeutlicht die Vielfalt der Menschen, die in diesem Bereich tätig sind. Auch die Bereitstellung eines Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ bietet kostenfreie, anonyme Beratungen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und die Unterstützung ist besonders wichtig in Fällen von Gewalt innerhalb der Prostitution.