Am 31. März 2020 hat der Wahlausschuss der Stadt Rosenheim das Wahlergebnis der Oberbürgermeister-Stichwahl vom 29. März 2020 offiziell festgestellt. Bei einer Wahlbeteiligung von 47,1 Prozent gaben von 46.442 Stimmberechtigten 21.866 Wähler ihre Stimme ab. Der CSU-Kandidat Andreas März konnte sich mit 13.417 Stimmen (61,5 Prozent) durchsetzen und wurde somit neuer Oberbürgermeister von Rosenheim. Sein Herausforderer Franz Opperer von den GRÜNEN erhielt 8.386 Stimmen (38,5 Prozent). Andreas März trat sein Amt am 1. Mai 2020 an. Der Wahlausschuss stellte zudem das Wahlergebnis der Stadtratswahl fest, wobei insgesamt 712 Stimmen mehr als im vorläufigen Ergebnis festgestellt wurden, was zu insgesamt 847.522 gültigen Stimmen führte. Bei 75 von 22.076 ausgewerteten Stimmzetteln waren Berichtigungen notwendig, die jedoch keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung oder die Besetzung der gewählten Personen hatten. Die detaillierten Ergebnisse sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim einsehbar.
Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern am 8. März 2026 stattfinden werden. Für die Stadtratswahl in Rosenheim steht bereits ein Probestimmzettel zur Verfügung, der es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, online das Kumulieren und Panaschieren zu üben. Dabei kann jede Wählerin und jeder Wähler in Rosenheim insgesamt 44 Stimmen vergeben. Für die Wahl sind verschiedene Wahlvorschläge eingereicht worden, darunter Andreas März (CSU) und Christopher Ehrenböck (FREIE WÄHLER / UP), sowie Vertreter anderer Parteien. Die Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens 15. Februar 2026 an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten versendet, und Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Wahlberechtigung und Wahlverfahren
Für die Teilnahme an den Wahlen in Rosenheim müssen die Wählerinnen und Wähler einige Kriterien erfüllen: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein (geboren am 8. März 2008 oder früher) und seit mindestens zwei Monaten in Rosenheim wohnen (also seit dem 8. Januar 2026 oder früher). Zudem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Der neue gesetzliche Rahmen sieht vor, dass Briefwahlunterlagen erst 20 Tage vor der Wahl ausgegeben werden dürfen, der Antrag kann jedoch bereits zuvor gestellt werden.
Wahlbeteiligung als Indikator für Demokratie
Die Wahlbeteiligung ist ein wichtiges Maß für die politische Partizipation und ein Qualitätsmerkmal für demokratische Systeme. In Deutschland haben alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren das Recht, an Bundestagswahlen teilzunehmen. Die Wahlbeteiligung variiert jedoch stark zwischen den unterschiedlichen Wahlarten und Altersgruppen. Während bei der Bundestagswahl 2025 die Wahlbeteiligung bei etwa 82,3 Prozent für Frauen und 82,7 Prozent für Männer lag, ist ein Anstieg der Wahlbeteiligung in älteren Altersgruppen zu beobachten. Regionale Unterschiede sind ebenfalls zu verzeichnen: In Bayern, wo die Wahlbeteiligung traditionell höher ist, wurde 2025 eine Wahlbeteiligung von 84,3 Prozent gemessen. Diese Aspekte verdeutlichen, wie wichtig die Beteiligung an Wahlen für die Stärkung der Demokratie ist und welche Rolle die kommenden Wahlen in Rosenheim spielen werden.



