Am 3. März 2026 hat der Stadtrat von Regensburg einen wegweisenden Bauturbo-Beschluss gefasst. Dieser Beschluss soll die Erleichterung von Bauvorhaben und die Schaffung von mehr Wohnraum zum Ziel haben. Kritiker hingegen betrachten diesen Schritt als problematisch und warnen vor einem Rückschritt in der sozial gerechten Bodenpolitik. Ein zentrales Element des Beschlusses besagt, dass Bauträger künftig nicht mehr für soziale Infrastruktur zahlen müssen, mit Ausnahme von Schulen und Kitas. Stattdessen übernimmt die Stadt Regensburg die Kosten für notwendige Grün- und Verkehrsflächen, Spielplätze und Bushaltestellen, die durch neue Baugebiete entstehen. Die Erleichterungen für Bauträger gelten bis zu einer Grenze von 7.000 Quadratmetern Nettogeschossfläche, was etwa 120 Wohnungen entspricht. Diese Entscheidung hat einige Wellen geschlagen, da Planungsreferent Florian Plajer ursprünglich eine niedrigere Grenze von 2.500 Quadratmetern vorgeschlagen hatte.
Besonders die Unklarheit bezüglich der Begriffe „Nettogeschossfläche“ und „Bruttogeschossfläche“ sorgt für Verwirrung, da die Bruttogeschossfläche 15 bis 30 Prozent über der Nettogeschossfläche liegt. Kritiker befürchten, dass der Beschluss zu Korruption und Willkür führen könnte, besonders da ein Bebauungsplanverfahren mit einheitlichen Kriterien bis zur genannten Grenze nicht mehr vorgesehen ist. Zudem ignorierte die Stadtratsmehrheit die Kritik von Grünen, ÖDP und anderen Organisationen, was die Sorgen um Lobbyarbeit von Bauträgern verstärkt.
Der Bau-Turbo im Kontext
Der Bauturbo-Beschluss ist nicht isoliert zu betrachten, sondern steht im Kontext eines umfassenderen gesetzlichen Rahmens, der im Herbst 2025 vom Bundesgesetzgeber vorgestellt wurde. Das Ziel des „Bau-Turbo“ ist ebenfalls die Verbesserung der Wohnraumsituation in Regensburg, und die Diskussion über klare Leitplanken für dessen Umsetzung ist aktuell. Der Planungsausschuss hatte am 3. Februar 2026 über die Notwendigkeit solcher Leitplanken beraten und einen Vorschlag für „Regensburger Entscheidungskriterien“ vorgestellt. Ein Änderungsantrag, der von verschiedenen Fraktionen wie der CSU und der SPD unterstützt wurde, fand jedoch keine Mehrheit, da er als zu stark aufgeweicht angesehen wurde.
Die gesetzlichen Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB), die im Herbst 2025 in Kraft treten sollen, ermöglichen weitreichende Abweichungen zugunsten neuer Wohnprojekte und erlauben zum Beispiel Befreiungen vom Bebauungsplan. Diese Regelungen sind Teil eines umfassenden Reformdrucks, dem das Bauplanungsrecht derzeit ausgesetzt ist. Der Wohnungsmarkt in vielen urbanen Räumen ist angespannt, und die Neubautätigkeit wird durch wirtschaftliche Entwicklungen im Immobilienbereich und auf den Finanzmärkten gebremst.
Maßnahmen zur Wohnraumförderung
Im Jahr 2022 wurde das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ ins Leben gerufen, und am 12. Oktober 2022 stellte man ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor. Am 25. September 2023 wurde ein 14-Punkte-Maßnahmenpaket zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau beschlossen. Des Weiteren schlossen Bund und Länder am 6. November 2023 einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung. Die Novelle des Baugesetzbuchs soll dabei helfen, die Herausforderungen im Wohnungsbau zu bewältigen und wird auch die Erfordernisse der Klimaanpassung eigenständig regeln.
Die Entwicklungen in Regensburg sind also Teil eines größeren Trends, der darauf abzielt, den Wohnungsbau zu beschleunigen und gleichzeitig die sozialen Aspekte nicht aus den Augen zu verlieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Regelung auf die Wohnraumsituation in Regensburg auswirken wird und ob die Befürchtungen der Kritiker hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit und Transparenz tatsächlich eintreten werden. Die Stadtverwaltung steht vor der Herausforderung, eine Balance zwischen schnellem Wohnungsbau und sozialer Verantwortung zu finden.
Für weitere Informationen zu diesen Entwicklungen können Sie die vollständigen Artikel auf Regensburg Digital, Grüne Stadtrat Regensburg und BMWSB nachlesen.