Chlorung und Abkochgebot: Trinkwasser in Wolnzach wird behandelt!

Ab 17. Juni 2025 wird im Trinkwassernetz von Pfaffenhofen an der Ilm aufgrund bakterieller Verunreinigung Chlor zugesetzt. Abkochgebot bleibt.
Ab 17. Juni 2025 wird im Trinkwassernetz von Pfaffenhofen an der Ilm aufgrund bakterieller Verunreinigung Chlor zugesetzt. Abkochgebot bleibt. (Symbolbild/MW)

Chlorung und Abkochgebot: Trinkwasser in Wolnzach wird behandelt!

Pfaffenhofen an der Ilm, Deutschland - Ein überraschendes Ereignis steht den Bewohnern des Marktgebiets Wolnzach bevor: Ab Dienstag, dem 17. Juni 2025, wird das Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Wasserwerks Wolnzach gechlort. Dies geschieht in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landratsamts Pfaffenhofen an der Ilm. Der Grund für diese Maßnahme sind wiederholte Nachweise einer bakteriellen Verunreinigung in Laboruntersuchungen.

Ganz konkret betrifft diese Chlorung das gesamte Marktgebiet sowie Teile von Jebertshausen. Für die Anwohner bedeutet dies, dass das Trinkwasser während der Einspeisung in das Wassernetz gechlort wird. Auch wenn die Konzentration des Chlors innerhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung liegt, wird sich der Geruch des Wassers ändern. Die gute Nachricht ist: Gechlortes Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich, allerdings nicht für Aquarien geeignet.

Rechtliche Grundlagen und Qualitätssicherung

Wie das Umweltbundesamt erklärt, regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Sicherung und Überwachung der Trinkwasserqualität in Deutschland. Diese Qualität muss gesundheitlich unbedenklich sein, was konkret bedeutet, dass Trinkwasser keine Krankheitserreger oder gesundheitsschädliche Stoffe in hohen Konzentrationen enthalten darf. Die Verantwortung für die Trinkwasserqualität liegt dabei bei den Bundesländern und ihren zuständigen Behörden.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat strenge Vorgaben, die sich aus der EU-Trinkwasserrichtlinie ableiten. Diese umfasst nicht nur Beschaffenheit und Aufbereitung des Wassers, sondern auch die Pflichten der Wasserversorger sowie die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers. Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet, dass das Trinkwasser in Deutschland den höchsten Anforderungen entspricht, wie sie im Bundesministerium für Gesundheit festgelegt sind.

Abkochgebot und weitere Maßnahmen

Trotz der Chlorung bleibt ein Abkochgebot bis auf Weiteres bestehen. Dies bedeutet, dass die Anwohner das Trinkwasser vor dem Konsum abkochen müssen, um eine vollständig sichere Nutzung zu gewährleisten. Die Chlorung wird fortgeführt, bis die Trinkwasserqualität erneut nachgewiesen werden kann.

Wir empfehlen allen Bürgern, sich über diese Mitteilungen zu informieren und die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Schützen Sie sich und Ihre Familie, indem Sie auf die Wasserqualität achten und gegebenenfalls Informationen der örtlichen Behörden einholen.

Für weitere Details und aktuelle Infos besuchen Sie die folgenden Links: Regionalreporter, Umweltbundesamt, und Bundesgesundheitsministerium.

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OrtPfaffenhofen an der Ilm, Deutschland
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