Stalking und Fahrverbot: Ostallgäuer mehrfach vor Gericht verurteilt!

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Ein 58-jähriger Ostallgäuer wurde für Stalking und Fahren ohne Führerschein verurteilt. Gericht urteilt: 11 Monate Haft auf Bewährung.

Ein 58-jähriger Ostallgäuer wurde für Stalking und Fahren ohne Führerschein verurteilt. Gericht urteilt: 11 Monate Haft auf Bewährung.
Ein 58-jähriger Ostallgäuer wurde für Stalking und Fahren ohne Führerschein verurteilt. Gericht urteilt: 11 Monate Haft auf Bewährung.

Stalking und Fahrverbot: Ostallgäuer mehrfach vor Gericht verurteilt!

In Kaufbeuren wurde ein 58-jähriger Verpacker aus dem Ostallgäu vom Amtsgericht wegen Stalking und Fahren ohne Führerschein verurteilt. Der Mann hatte über einen längeren Zeitraum eine ehemalige Bekannte sowie Arbeitskollegin verfolgt und belästigt. Dabei schickte er nicht nur beleidigende E-Mails an ihren Arbeitgeber, sondern hatte sich auch zunehmend in eine obsessiv werdende Verhaltensweise hineinsteigert, die schließlich zu seinem Prozess führte. Laut Merkur gestand der Angeklagte seine Taten, die jedoch in der Vergangenheit bereits mehrfach verhandelt worden waren.

Das Gericht setzte den Fokus auf die Fahrten des Angeklagten, die er seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unternahm. Über 20 Fahrten standen ihm zur Last. Auch hier zeigte sich der Angeklagte geständig, was die Anwälte des Mannes als Entlastung für das Gericht und die Geschädigte werteten. Doch die Richterin hatte ihre Zweifel an der künftigen Einsicht des Verurteilten. „Weniger Aufwand führt nicht zu einer geringeren Strafe“, bemerkte sie und verwies auf die Schwere seiner Vergehen.

Die Hintergründe der Taten

Der Angeklagte hatte aus einem tiefen Hass der Frau vorgeworfen, für die drohende Insolvenz seiner eigenen Ehefrau verantwortlich zu sein. Mit seinen Taten wollte er offenbar Rache üben. Ein falscher Vergewaltigungs-Vorwurf, den er gegen sie erhoben hatte, wurde glücklicherweise bereits ausgeräumt. Insgesamt weist der Angeklagte 23 Voreintragungen in seinem Führungszeugnis auf, was seine Vorgeschichte in einem noch klareren Licht erscheinen lässt.

Die Richterin empfahl zudem, dass der Mann psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen sollte. Schließlich fiel das Urteil: Der Verurteilte wurde zu 11 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, musste ein Kontaktverbot zu dem Opfer einhalten und wird zudem für die Verfahrenskosten aufkommen müssen.

Ähnliche Fälle und die Herausforderung des Stalkings

Der Fall des Ostallgäuers reiht sich ein in eine bedauerliche Liste von Stalking-Vorfällen. So berichtet Rheinpfalz von einem 43-jährigen Mann, der wegen Stalkings verurteilt wurde und bereits in der Vergangenheit auf ähnliche Weise straffällig geworden ist. Nach einem Klinikaufenthalt fiel er erneut in alte Muster zurück und begann, eine Frau zu belästigen.

Er verfolgte die Betroffene, kratzte ihr Auto und belästigte sie sogar vor der Schule ihrer Tochter. Auch er wurde letztlich verurteilt, jedoch wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Solche Fälle werfen die Frage auf, inwieweit die Justiz bei Wiederholungstätern angemessen reagieren kann und sollte.

Stalking bleibt in Deutschland ein ernsthaftes Problem, und die Gesetzgebung sowie die gesellschaftliche Wahrnehmung müssen dringend weiterentwickelt werden, um die Betroffenen zu schützen und solchen Taten wirksam entgegenzutreten. Insbesondere der Umgang mit Tätern, die bereits einschlägig vorbestraft sind, erfordert dringend einen differenzierteren Ansatz.