Im Ostallgäu gibt es neue verkehrsrechtliche Anordnungen, die das Ziel haben, den Ausweichverkehr von der Autobahn A7 zu regulieren. Ab sofort ist es nicht mehr erlaubt, bei Stau auf der A7 zwischen der Anschlussstelle Nesselwang und dem Grenztunnel Füssen auf Nebenstraßen auszuweichen. Diese Maßnahme wird vom Landratsamt Ostallgäu umgesetzt und soll insbesondere die Gemeinden Nesselwang, Pfronten und Stadt Füssen vom erhöhten Verkehrsaufkommen entlasten. Die Aufstellung der entsprechenden Durchfahrtsverbotsschilder beginnt am kommenden Freitag, dem 13. Februar, und wird die Allgemeinverfügung des Landratsamtes konkret umsetzen. Die betroffenen Straßen sind unter anderem die OAL 23, OAL 1 im Bereich der Anschlussstelle Nesselwang, Kemptener Straße, Froschenseestraße und die B16 im Bereich der Anschlussstelle Füssen. Ausgenommen bleibt nur der direkte Rückweg auf die A7.
Die Initiative zu dieser Maßnahme kam von den Kommunen Füssen, Pfronten und Nesselwang, die sich aufgrund des zunehmenden Ausweichverkehrs durch Blockabfertigungen am Grenztunnel Füssen um die Lebensqualität in ihren Gemeinden sorgten. Landrätin Maria Rita Zinnecker betont, dass diese Anordnung zur Entlastung der Anwohner beitragen soll, die unter Lärm und Abgasen leiden. Die Polizei wird zudem die Einhaltung der neuen Regelung kontrollieren und gegebenenfalls Fahrzeuge zurückweisen.
Ziele und Hintergründe der Anordnung
Die Beschränkungen gelten speziell bei Stau auf der A7 in Fahrtrichtung Österreich und sind ein Schritt zur Eindämmung des staubedingten Ausweichverkehrs. Die Maßnahme orientiert sich an erfolgreichen Modellen in den Landkreisen Rosenheim und Berchtesgadener Land, wo ähnliche Anordnungen bereits ergriffen wurden. Diese sollen als Vorbilder dienen und zeigen, wie durch gezielte Verkehrslenkungen die Belastungen in den betroffenen Gemeinden verringert werden können.
Die Schilder für die Durchfahrtsverbote werden in den kommenden Tagen aufgestellt, sodass die neuen Regelungen mit dem Aufstellen der Schilder wirksam werden. Der Feiertagsverkehr über Weihnachten und Neujahr bleibt von diesen Maßnahmen unberührt, um den Reisenden während der Feiertage keine zusätzlichen Einschränkungen aufzuerlegen.
Rechtsgrundlagen der Verkehrsmaßnahmen
Die rechtlichen Grundlagen für solche verkehrsrechtlichen Anordnungen sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Diese gibt Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, die Nutzung bestimmter Straßen aus Sicherheits- und Ordnungsgründen zu beschränken oder zu verbieten. Im Jahr 2024 werden Änderungen der StVO in Kraft treten, die diese rechtlichen Grundlagen weiter präzisieren. Unter anderem wird darin festgelegt, dass Maßnahmen auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen getroffen werden können. Die neuen Regelungen unterstreichen die Verantwortung der Straßenverkehrsbehörden, den Verkehrsfluss und die Sicherheit in den betroffenen Gebieten zu gewährleisten.
Insgesamt zeigen diese neuen Maßnahmen, wie wichtig es ist, auf die Bedürfnisse der Anwohner einzugehen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu fördern. Mit den Durchfahrtsverboten in Ostallgäu wird ein weiterer Schritt in Richtung nachhaltiger Verkehrslenkung unternommen.



