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Heute ist der 25.03.2026 und in Nürnberg brodelt es juristisch. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt derzeit eine Klage der AfD gegen die Stadt Nürnberg. Im Kern der Auseinandersetzung steht die Forderung der AfD, dass Nürnberg aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ austritt. Diese Allianz, die sich vehement gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus einsetzt, hat sich in der Vergangenheit klar gegen die Positionen der AfD positioniert.

Der Nürnberger Stadtrat hat mehrheitlich gegen einen Austritt aus der Allianz gestimmt. Dies führte zu der Klage, die beim Verwaltungsgericht in Ansbach zunächst keinen Erfolg hatte. Doch der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab der AfD recht und entschied, dass die Mitgliedschaft Nürnbergs in der Allianz gegen die gesetzliche Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verstößt. Die Stadt Nürnberg hat daraufhin Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Der Weg zum Bundesverwaltungsgericht

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da die AfD in letzter Zeit einige gerichtliche Erfolge erzielt hat. Der VGH hatte im November festgestellt, dass die Stadt Nürnberg aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ austreten muss, da dies gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoße. Die Urteilsbegründung umfasst 24 Punkte und thematisiert die staatliche Neutralitätspflicht in Bezug auf die Mitgliedschaft in der Allianz. Es bleibt jedoch unklar, ob ein Austritt von Nürnberg tatsächlich erforderlich ist, denn diese Frage ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt.

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Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts ist für den 26. März 2024 angesetzt. Sollte das Gericht der Stadt recht geben, wäre das Verfahren beendet. Dasselbe gilt, wenn die AfD obsiegt. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hingegen hat auf Anfragen zur Stellungnahme nicht reagiert.

Folgen für die Allianz und die Zivilgesellschaft

Die Allianz gegen Rechtsextremismus, zu deren Gründungsmitgliedern Nürnberg zählt, umfasst insgesamt 164 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 358 zivilgesellschaftliche Organisationen. Der Vorsitzende der Allianz, Stephan Doll, äußerte, dass das VGH-Urteil grundsätzliche Fragen aufwirft. Bei einem Urteil gegen die Mitgliedschaft Nürnbergs könnte die Allianz Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, was die Vereinsfreiheit und die Meinungsfreiheit des Vereins betreffen könnte. Experten äußern Bedenken, dass ein Erfolg der AfD das zivilgesellschaftliche Engagement gefährden könnte.

Die Stadt Nürnberg und der AfD-Kreisverband möchten sich vor der Verhandlung nicht äußern, doch die Allianz wurde offiziell zum Verfahren beigeladen und kann ihre Interessen geltend machen. Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weitreichende Folgen für die politische Landschaft in Deutschland haben könnte. Der Ausgang bleibt ungewiss, und die Diskussion über die Grenzen der politischen Neutralität in der Zivilgesellschaft wird weitergeführt.

Für weitere Informationen zu diesem Thema und den aktuellen Entwicklungen können Interessierte die Berichterstattung von n-tv und die Analyse der Süddeutschen Zeitung verfolgen.