Heute ist der 12.03.2026 und in Nürnberg steht die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters vor der Tür. Für viele Wähler bietet die Briefwahl eine praktische Alternative zur persönlichen Stimmabgabe. Diese Möglichkeit, die Stimmabgabe bequem von zu Hause aus per Post zu erledigen, hat sich seit 2008 etabliert, und es ist keine Begründung mehr erforderlich, um einen Wahlschein zu beantragen. Die Stadt Nürnberg hat dafür umfassende Informationen bereitgestellt, die Sie hier finden können: Stichwahl Oberbürgermeister 2026.
Für Wähler, die bereits bei der ersten Wahl Briefwahl beantragt haben, gibt es gute Nachrichten: Sie erhalten automatisch die Unterlagen für die bevorstehende Stichwahl. Aber auch neue Anträge können gestellt werden. Diese können online, schriftlich oder persönlich beim Wahlamt in der Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg eingereicht werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bequem von zu Hause aus durchgeführt werden, was insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für diejenigen, die sich im Urlaub befinden, von Vorteil ist.
Fristen und Antragsmöglichkeiten
Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 12. März möglich. Dabei sollten Wähler beachten, dass die Unterlagen bis spätestens zum 22. März um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen müssen. Die erhaltenen Unterlagen umfassen einen Wahlschein, einen weißen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt, das die Wähler über den Ablauf informiert.
Die Beantragung eines Wahlscheins kann auch per E-Mail an briefwahl@stadt.nuernberg.de gesendet werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass keine telefonische Beantragung möglich ist. Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn der Antrag für Angehörige gestellt wird. Es empfiehlt sich, die Wahlunterlagen spätestens drei Tage vor dem Wahltag abzusenden, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommen.
Besonderheiten bei der Stimmabgabe
Für die Stimmabgabe mittels Briefwahl müssen Wähler das Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen, diesen in den blauen Umschlag legen und eine eidesstattliche Versicherung ausfüllen. Danach kommt der Stimmzettel in den roten Umschlag, der dann zugeklebt wird. Innerhalb Deutschlands ist keine Frankierung notwendig, was die Briefwahl zusätzlich erleichtert.
Die Briefwahl in Nürnberg ermöglicht es Menschen, die möglicherweise aus verschiedenen Gründen wie Alter, Mobilität oder Abwesenheit nicht persönlich zur Wahl gehen können, dennoch an der Wahl teilzunehmen. Diese Regelung fördert die politische Teilhabe und stellt sicher, dass jeder die Möglichkeit hat, seine Stimme abzugeben. Wer mehr über die Wahlen und die Briefwahl in Nürnberg erfahren möchte, findet zahlreiche Informationen auf der Webseite briefwahl-beantragen.de.



